BK 1310

C30-C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
G60-G64 Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems
G90-G99 Sonstige Krankheiten des Nervensystems
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
K50-K52 Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
K70-K77 Krankheiten der Leber
L60-L75 Krankheiten der Hautanhangsgebilde
N25-N29 Sonstige Krankheiten der Niere und des Ureters
T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
  • G62.9 Polyneuropathie, nicht näher bezeichnet
  • G92 Toxische Enzephalopathie
  • J68 Krankheiten der Atmungsorgane durch Einatmen von chemischen Substanzen, Gasen, Rauch und Dämpfen
  • J68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.1 Lungenödem durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.2 Entzündung der oberen Atemwege durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe, anderenorts nicht klassifiziert
  • J68.3 Sonstige akute und subakute Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.8 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.9 Nicht näher bezeichnete Krankheit der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis
  • K71.9 Toxische Leberkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • L70.9 Akne, nicht näher bezeichnet
  • N28.9 Krankheit der Niere und des Ureters, nicht näher bezeichnet
  • T60.8 Toxische Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmitteln - Sonstige Schädlingsbekämpfungsmittel

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide

Beispiele:

  • Verwendung
    • als Zwischenprodukte in der chemischen Industrie, z. B. für Expoxidharze (Epichlorhydrin)
    • als Chloralkylierungsmittel (Monochlordimethyläther, Dichlordiäthyläther)
    • für Pflanzenschutzmittel (Chlorphenole, Chlorkresole)
    • als Holzkonservierungsmittel (z. B. Pentachlorphenol)
    • zur Herstellung von Desinfizientien (Chlorphenole)
  • Entstehung als unerwünschte Nebenprodukte z. B.
    • bei der Herstellung von Trichlorphenol (Tetrachlordibenzo-p-dioxin)
    • bei der Herstellung von Monochlordimethyläther (Dichlordimethyläther)

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 1310

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII () gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.