BK 1306

G60-G64 Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems
G90-G99 Sonstige Krankheiten des Nervensystems
H10-H13 Affektionen der Konjunktiva
H46-H48 Affektionen des N. opticus und der Sehbahn
H53-H54 Sehstörungen und Blindheit
I10-I15 Hypertonie [Hochdruckkrankheit]
I30-I52 Sonstige Formen der Herzkrankheit
I95-I99 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
K70-K77 Krankheiten der Leber
N25-N29 Sonstige Krankheiten der Niere und des Ureters
R00-R09 Symptome, die das Kreislaufsystem und das Atmungssystem betreffen
R10-R19 Symptome, die das Verdauungssystem und das Abdomen betreffen
R50-R69 Allgemeinsymptome
T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • G62.2 Polyneuropathie durch sonstige toxische Agenzien
  • G92 Toxische Enzephalopathie
  • H10.2 Sonstige akute Konjunktivitis
  • H10.3 Akute Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
  • H10.8 Sonstige Konjunktivitis
  • H10.9 Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
  • H46 Neuritis nervi optici
  • H54 Blindheit und Sehbeeinträchtigung
  • I15.9 Sekundäre Hypertonie, nicht näher bezeichnet
  • I49.9 Kardiale Arrhythmie, nicht näher bezeichnet
  • I99 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • K71.9 Toxische Leberkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • N28.9 Krankheit der Niere und des Ureters, nicht näher bezeichnet
  • R09.2 Atemstillstand
  • R11 Übelkeit und Erbrechen
  • R53 Unwohlsein und Ermüdung
  • T51.1 Toxische Wirkung von Alkohol – Methanol

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Methylalkohol

Beispiele:

  • Verwendung als Löse- oder Verdünnungsmittel für
    • Farben
    • Lacke
    • Polituren
    • Klebstoffe
    • Natur- und Kunstharze
    • zur Befeuchtung von Nitrozellulose
    • in Steifungs- und Fleckenreinigungsmitteln
  • Verwendung als Grundstoff in der chemischen Industrie, z. B.
    • zur Erzeugung von Formaldehyd
    • zur Herstellung von Anilinfarben sowie
    • in der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie
  • Verwendung als Vergällungsmittel für Brennspiritus.

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 1306

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII () gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.