Gestaltungsprinzipien und Ergonomie

Mitarbeiterin sitzt an einem höhenverstellbarem Schreibtisch

Bild: © Dominik Buschardt / DGUV

Unter barrierefreier Ergonomie ist das Prinzip der Gestaltung von Lebensräumen, Produkten und Informationen für diejenigen, die die weitestreichenden Bedürfnisse haben, zu verstehen. In den Fällen, wo dies nicht gelingt, ist der Lebensraum, das Produkt und/oder die Information zusätzlich im Zwei-Sinne- bzw. Zwei-Kanal-Prinzip zu gestalten.

Die der Ergonomie zugrunde liegende Definition berücksichtigt Menschen zwischen 14 und 65 Jahren ohne physische Einschränkungen. Damit entfallen bei dieser Betrachtung insbesondere die Anforderungen der Kinder unter 14 Jahren und der Senioren über 65 Jahren.

Hinzu kommt, dass bei der Beurteilung ergonomischer Daten nur zwischen dem 5. und 95. Perzentil gemessen wird, so dass z. B. groß- oder kleinwüchsige Menschen nicht erfasst werden. Das bedeutet, dass die ergonomischen Gestaltungskriterien für ca. 30 Prozent der Bevölkerung nicht geeignet sind. Um möglichst alle Menschen bei der ergonomischen Gestaltung von Lebensräumen, Produkten und Informationen zu berücksichtigen, bedarf es deswegen weiterreichender Gestaltungsprinzipien.

Deshalb werden diese Gestaltungsprinzipien bereits in der internationalen und nationalen Normung für die barrierefreie Gestaltung angewendet: