Strategie 2025 der gesetzlichen Unfallversicherung zur UN-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Staplerfahrer mit Armprothese fährt Gabelstapler

Bild: © DGUV

Wie können die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkret im Alltag der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet werden?

Nach dem Abschluss zweier Aktionspläne in den Jahren 2011-2018 kann diese Frage inzwischen gut durch eine Strategie beantwortet werden. Damit soll die kontinuierliche Einbettung der UN-BRK in die alltägliche Arbeit aller UV-Träger, des Spitzenverbands und der verbundenen Institutionen erfolgen.

Mit der Strategie UN-BRK 2025 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als dauerhafte Führungs- und Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung verankert.