Lehre, Forschung

Student schaut durch ein Mikroskop

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Regelungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Studierenden sind im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger für ihre Versicherten mit eingeschlossen. Die Vorschriften des staatlichen Arbeitsschutzrechts zielen jedoch überwiegend auf die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in gewerblichen Betrieben ab. Eine Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen an einer Hochschule, insbesondere des Lehr- und Wissenschaftsauftrages, erfolgt nicht. Auch auf der Regelebene gibt es keine Empfehlungen zu Sicherheit und Gesundheit, die eine ganzheitliche Betrachtung der Hochschule unter Beachtung der besonderen Rahmenbedingungen, insbesondere der beiden Zielgruppen, Beschäftigte und Studierende, beinhalten.

Aufgabe des Sachgebiets ist hier die Erarbeitung von hochschulspezifischen (Branchen-)Regeln und Informationen als Hilfestellung für die grundsätzliche Umsetzung von staatlichen Vorschriften.

Weiterhin soll eine einheitliche Vorgehensweise der Unfallversicherungsträger, die für Hochschulen zuständig sind, hinsichtlich fachlicher Fragestellungen erreicht werden. Dazu erarbeitet das Sachgebiet als fachliches Expertengremium der DGUV Stellungnahmen zur Konkretisierung von Vorschriften für die Hochschulen.