Berufskrankheiten durch optische Strahlung

Wird ein Krankheitsbild gemäß den im §9(1) des SGB VII genannten Kriterien als beruflich verursacht identifiziert, kann diese Krankheit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die Liste der Berufskrankheiten (BK) aufgenommen werden. Dieser Prozess erfordert einige Zeit, da sowohl aus medizinischer als auch aus technischer Sicht alle Zusammenhänge wissenschaftlich fundiert bewiesen werden müssen, um in die rechtlichen Bestimmungen Eingang finden zu können.

Für den Bereich der optischen Strahlung lassen sich zwei Berufskrankheiten (BK) finden:

BK-Nr. 2401 "Grauer Star durch Wärmestrahlung"

Aus dem Merkblatt des BMAS (PDF, 37 KB) geht die Definition dieser Berufskrankheit hervor: "Grauer Star durch Wärmestrahlung (Infrarotstar oder Feuerstar, Wärmestar, Glasbläserstar) wird durch Einwirkung infraroter Strahlen, d. h. einer außerhalb des sichtbaren Lichtspektrums gelegenen Wellenstrahlung, verursacht. Der die Augenlinse schädigende Teil der Wärmestrahlung liegt bei Wellenlängen zwischen etwa 750 (nm) bis 2400 (nm)." Die Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen für Fälle dieser Art ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Zum einen ist die Abschätzung der erlittenen Bestrahlung komplex, zum anderen überlagern sich ihre Effekte mit denen einer möglichen UV-Strahlungsexposition (z. B. durch die Sonne), die ebenfalls zu einem Grauen Star (Katarakt) führen kann.

• BK-Nr. 5103 "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung"

Seit dem 01. Januar 2015 können in Deutschland "Plattenepithelkarzinome oder multiple Aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Für die Ermittlung der beruflichen Sonnenexposition (PDF, 365 kB, nicht barrierefrei) hat das IFA einen Algorithmus entwickelt. Damit können auf der Basis einer Referenzbestrahlung mithilfe individueller Zu- und Abschläge die Expositionen versicherter Personen retrospektiv berechnet werden. In die Formel gehen z. B. Bestrahlungszeiten sowie geografische und persönliche Besonderheiten ein.

Weitere Informationen finden Sie in der Wissenschaftlichen Begründung des BMAS (PDF, 185 KB) und der DGUV-Arbeitshilfe (PDF, 649 kB, nicht barrierefrei) "Hautkrebs durch UV-Strahlung" - Eine Hilfestellung für die UV-Träger.

Die Forschung des IFA im Projekt GENESIS-UV ist eng mit dem wissenschaftlichen Hintergrund dieser Berufskrankheit verknüpft. Weitere Informationen aus leistungsrechtlicher Sicht () (z. B. Formulare zur Verdachtsanzeige, Hautkrebsbericht oder Nachsorgebericht) stellt die DGUV für Sie bereit.