Aktuelles

"Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes"
(DGUV Information 207-016; bisher: BGI/GUV-I 8681; 2015)

"Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege"
(Neufassung der TRBA 250; 01.04.2014)

"Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege"
(DGUV Info 207-022; 12/2014)

"Gesundheitsdienst"
(DGUV-I 207-019 , bisher BGI(GUV-I 8682)

"Risiko Nadelstich – Infektionen wirksam vorbeugen"
(DGUV Information 207-024; 10.2015)

"Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes" (DGUV Information 207-016; bisher: BGI/GUV-I 8681; 2015)

Die DGUV Information 207-016 soll helfen, die geltenden rechtlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz bereits in der Planung zu berücksichtigen und kostenintensive Nachbesserungen zu vermeiden. Die im Vorfeld fachkundig durchgeführte Bauplanung ist neben der baulichen Ausführung wesentlich für den folgenden reibungslosen Betriebsablauf in den neuen Gebäuden.

In dieser Informationsschrift sind die wichtigsten staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungs-vorschriften, Normen und die praktischen Erfahrungen der Unfallversicherungsträger aus der Beratungspraxis sowie die Informationen von Fachgesellschaften im Krankenhausbau zusammengestellt. Die Schwerpunkte der Information liegen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Broschüre enthält Themen wie zum Beispiel Verkehrswegeplanung, Treppen, begehbare Dächer, Einrichtung von Lagern und viele weitere wesentliche Aspekte für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie gibt Einblick, welche Rechtsnormen von Bedeutung sind und Hinweise, wo gegebenenfalls aktualisierte bzw. weitere zu suchen sind und stellt damit eine hilfreiche Unterstützung für Bauherren, Arbeitgeber, Bauplaner und Arbeitsschutzberater dar.

"Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" (Neufassung der TRBA 250; 01.04.2014)

Die TRBA 250 wurde unter Federführung des Fachbereiches Gesundheitsdienst und Wohl-fahrtspflege (FB WoGes) der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Koop-erationsmodell zusammen mit dem staatlichen Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) überarbeitet, im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) der Bundesregierung bekannt gegeben und ist seit dem 01. April 2014 zu berücksichtigen. Sie konkretisiert die Anforder-ungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) zum Schutz der Beschäftigten in den Branchen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Einen Schwerpunkt bildet die Prävention von Nadelstichverletzungen und damit die Ausgestaltung der Vorgaben der EU-Nadelstich-Richtlinie 2010/32/EU.

"Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" (DGUV Info 207-022; 12/2014)

Diese Schrift stellt eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung für das Bewegen von Menschen dar, durch die der Unternehmer in die Lage versetzt wird, geeignete Präventionsmaßnahmen festzulegen. Diese Information soll den Mitgliedseinrichtungen der Unfallversicherungsträger als Orientierung für die Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung bei der Bewegung von pflegebedürftigen Menschen dienen.

Mit dieser Schrift steht ein schriftlich fixierter gemeinsamer Standpunkt aller UV-Träger (UVT) zur Verfügung, in den alle bisherigen Informationen und Angebote der UVT eingeflossen sind. Das Haupt-Ziel der Umsetzung dieser DGUV-Information ist die Reduzierung der wissenschaftlich bestätigten (zu) hohen Belastungen der LWS der Pflegekräfte beim Bewegen und Unterstützen von Pflegebedürftigen. Gleichzeitig kann eine Verbesserung der Pflegequalität für die Pflegebedürftigen erreicht werden.

"Gesundheitsdienst" (DGUV-I 207-019 , bisher BGI/GUV-I 8682)

Die Tätigkeiten der Beschäftigten im Gesundheitsdienst zielen darauf ab, Patienten zu heilen oder ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu erhöhen. Diese Tätigkeiten sind allerdings mit Gefährdungen und Belastungen verbunden, die zu Gesundheitsschäden der Beschäftigten oder der Patienten führen können.

Diese Information gibt den im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen und wie man geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln kann. Nicht nur die Aufgaben von Unternehmern und Führungskräften

insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung sind darin angesprochen, sondern auch die Mitwirkung der Versicherten, die ihren Sachverstand mit einbringen sollen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten.

Im Sinne eines Wegweisers verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.

"Risiko Nadelstich – Infektionen wirksam vorbeugen"

Die genannte DGUV Information 207-024 "Risiko Nadelstich"wird als praxisorientierte Ergänzung zur TRBA 250 erarbeitet und liefert den Entscheidungsträgern vor Ort wichtige Orientierungen und Anregungen, wie am Arbeitsplatz die Anforderungen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen wirksam umgesetzt werden können. Sie ist eine Weiterentwicklung und Zusammenführung bisheriger Publikationen (z. B.: "Risiko Virusinfektion"; "Stichverletzungen sind vermeidbar") der Unfallversicherungsträger zu diesem Thema.

Diese Broschüre soll dem Entscheidungsträger vor Ort helfen, die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Prävention von Nadelstichverletzungen zu beantworten:

Fertigstellung: Ende 2015