Fakultätsrat der HGU

Das Entscheidungsorgan in akademischen Angelegenheiten

Durch die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Lehre und Forschung hat die HGU einen Anspruch auf akademische Selbstverwaltung – wie alle anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Hochschulangehörigen wirken über ein repräsentatives System bei verschiedenen Entscheidungsprozessen mit.

Hochschulangehörige im Überblick

Zu den Hochschulangehörigen zählen: Die Professorinnen und Professoren, weitere hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten einschließlich der sonstigen wissenschaftlichen Angestellten als Mitglieder der Fakultät, die sonstigen Hochschulbeschäftigten und die Studierenden.

Gewählte Mitglieder

Zentrales Hochschulgremium für diese Mitwirkung ist der Fakultätsrat. Als gewählte Versammlung von Delegierten der genannten Gruppen beschließt er grundlegende akademische Angelegenheiten, wie insbesondere die Studien- und Prüfungsordnungen der akademischen Programme und die Berufungen auf Professuren. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Wahl der Dekaninnen oder Dekane und der Vorschlag zur Bestellung der Rektorin oder des Rektors.

Ansprechperson

Prof. Dr. Uwe Sewerin

Professur für Ökonomie, Schwerpunkt öffentliche Verwaltung

Tel: +49 30 13001-6530