• Genetische Veränderungen infolge von Gefahrstoffeinwirkungen sichtbar machen.

Effektmonitoring und Toxikologische Beratung

Das Effektmonitoring beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Einsatz sensitiver und spezifischer Untersuchungsverfahren zum Nachweis früher biologischer Effekte nach Gefahrstoffexposition sowie dem Nachweis krankheitsspezifischer Biomarker in Körperflüssigkeiten, Zellen und Gewebe des Menschen.

Im Bereich der frühen biologischen Effekte liegt ein besonderer Fokus auf der Verwendung unterschiedlicher Methoden zum Nachweis von Gefahrstoffwirkungen auf Ebene der Erbsubstanz u. a. in Zellen von Blut oder Urin exponierter Personen (in vivo / ex vivo). Dazu zählt zum Beispiel der Nachweis von DNA-Addukten, DNA-Strangbrüchen, Mikrokernen oder Chromosomeninstabilitäten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendung dieser Nachweisverfahren in Zellkulturmodellen der Lunge und Harnblase (in vitro). Diese werden zum Beispiel bei der organ- bzw. gewebespezifischen Untersuchung von Kombinationswirkungen genotoxischer und mutagener Gefahrstoffe eingesetzt.

Im Bereich krankheitsspezifischer Biomarker liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung epigenetischer und protein-biochemischer Verfahren zum sensitiven und spezifischen Nachweis Krebs-spezifischer Biomarker. Zu diesem Zweck werden biologische Proben von an Krebs erkrankten und gesunden Personen auf Gen- und Proteinebene untersucht mit dem Ziel, nicht-invasive Diagnoseverfahren für unterschiedliche Krebserkrankungen zu entwickeln. Spezifischer Fokus gilt Biomarkerverfahren zur (frühen) Diagnostik urogenitaler Tumoren sowie Tumoren der Atemwege und der Haut. Das Spektrum der Untersuchungen umfasst die quantitative Bestimmung der DNA-Methylierung, mRNA- und Protein-Expression. Zusätzlich werden zytogenetische Analysen durchgeführt.

Im Bereich der toxikologischen Beratung betreffen die Schwerpunkte der Anfragen zum einen die gesundheitlichen Risiken für den Menschen, die mit einer beruflichen Exposition gegenüber Gefahrstoffen verbundenen sind, zu denen lediglich eine begrenzte Datenlage vorliegt und zum anderen die Ableitung gesundheitsbasierter Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.

Die toxikologische Beratung und Begutachtung ist für die Begründung und Initiierung von Präventionsmaßnahmen und die Berücksichtigung in den Regelwerken wichtig. Sie ermöglicht den Unfallversicherungsträgern eine zukunftsorientierte und praxisnahe Beurteilung von möglichen Gesundheitsgefahren an unterschiedlichen Arbeitsplätzen.

Mittels Literaturrecherchen sowie Begutachtungen und Gefährdungsbeurteilungen der vorhandenen Daten zur Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz unterstützt das IPA alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei der Primär- als auch Sekundärprävention von gefahrstoffverursachten Erkrankungen sowie die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse in der Gesetzgebung. Das IPA unterstützt bei der Erstellung von Studiendesigns und Konkretisierung in enger Kooperation mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern, der Initiierung von interdisziplinären Projekten sowie der Vermittlung von Kooperationspartnern für die BGen und Unfallkassen bei der Lösung bestimmter Fragestellungen aus der arbeitsmedizinischen Praxis. Als Institut der Ruhr-Universität Bochum stellt das IPA die Ergebnisse der toxikologischen Beratung und Begutachtung auch anderen Institutionen auf Bundes- und Länderebene zur Verfügung.

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Referatsleiterin
Dr. rer. nat. Sabine Plöttner
Tel.: +49 30 13001-4430