Voraussetzungen zur Bestellung

Die rechtlichen Grundlagen zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Der Unternehmer ist verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die nach DGUV Vorschrift 2 erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist nachgewiesen, wenn die nachfolgend festgelegten Anforderungen erfüllt sind:

1. wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder Meister erworben haben, bzw. mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch meisterähnliche Tätigkeiten sowie gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden,

2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und

3. einen Lehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen haben, welche von Unfallversicherungsträgern und anderen anerkannten Veranstaltungsträger angeboten werden.

Fragen rund um die Ausbildung und die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit - BAuA