Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:
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Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur
Gesundheitsförderung.
Das erfordert insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische,
chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl.
psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.
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Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme.
Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den
bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind
Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der
Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der
Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen.
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Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung
von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
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Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam
betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.
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Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die
betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung
einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden
werden.
Anforderungen an den Arbeitgeber (ArbSchG §§) | Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG §§) |
- Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit
- Risiko-orientiertes Vorgehen
- Kontinuierliche Verbesserung
- Geeignete Organisation
- Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle Führungsebenen und Tätigkeiten
- Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschäftigten
| - Arbeitgeber unterstützen
- beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
- in allen Fragen der Arbeitssicherheit
- einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss hierzu insbesondere präventiv tätig sein, kooperativ und partizipativ vorgehen, aktiv die erforderlichen betrieblichen Aufgaben aufgreifen und konkret helfend lösen.