NULL Rausch bei Arbeit und Bildung

  • Grafik zeigt 5 Forderungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Legalisierung von Cannabis: 1. Grenzwerte festlegen 2. in Forschung investieren 3. Kriterien für Sicherheit entwickeln 4. Prävention und Aufklärung ausbauen 5. Prozess rechtlich begleiten

Wer im Job unter Einfluss von Rauschmitteln steht, gefährdet die Sicherheit am Arbeitsplatz – für sich und die Kolleginnen und Kollegen. Das gilt für Alkohol genauso wie für andere Drogen. Mit der Legalisierung von Cannabis ergeben sich neue Fragen nach Richtwerten, Nachweisen und rechtlich sicheren Sanktionen. Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine klare Haltung.

4,5 Millionen Erwachsene haben im letzten Jahr wenigstens einmal Cannabis konsumiert, so das Bundesministerium für Gesundheit. Mit dem neuen Gesetz zur Legalisierung von Cannabis möchte die Regierung den Gesundheitsschutz verbessern, indem die Qualität kontrolliert wird und verunreinigte Substanzen nicht in den Umlauf kommen.

Mit den Plänen zur Legalisierung werden die möglichen Auswirkungen diskutiert. Diese betreffen auch die Arbeits- und Bildungswelt. "Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht in der Debatte eine klare Position", so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. "Und die heißt: NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung. Denn Cannabis, Alkohol und andere Suchtmittel können die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. Wir treten dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. In beiden Fällen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein."

Sicherheit ist gefährdet

Durch die Einnahme von Cannabis kann die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt sein. Menschen können lichtempfindlicher, euphorischer oder auch gleichgültiger gegenüber Gefahren sein. Das Kurzzeitgedächtnis kann beeinträchtigt sein. Für Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren besteht zudem die Gefahr, dass sich ihr Gehirn so entwickelt, dass Schäden bleiben.

Unternehmen haben Verantwortung

Laut DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer dafür sorgen, dass Beschäftigte ihre Aufgaben ohne Gefahr für sich oder andere ausführen können. Fraglich ist jedoch, wie sie den Konsum von Cannabis und die möglichen Auswirkungen bei der Arbeit nachweisen können und dürfen. "Es gibt keine Schnelltests für den Cannabis-Konsum und jeder Mensch reagiert anders. Unternehmen haben somit wenig rechtliche Mittel, die Einnahme nachzuweisen und rechtlich sichere Schritte zu veranlassen", so Hussy.

In Forschung investieren

Daher fordert die gesetzliche Unfallversicherung, Forschungsprojekte zu fördern. Sie können helfen, evidenzbasierte Kriterien zu erstellen, wie Cannabis das Verhalten und das Reaktionsvermögen beeinflusst. Auch muss verstärkt mit öffentlichkeitswirksamen Informationskampagnen über die Wirkung von Cannabis aufgeklärt werden. Insbesondere muss klar auf die Risiken für Sicherheit und Gesundheit hingewiesen werden. Mit der Legalisierung sollte auch die rechtliche Absicherung der Unternehmenden sichergestellt werden.

Suchtprävention in den Unternehmen

Betriebliche Suchtprävention ist schon seit langem Thema der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit Beratung und Informationen zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln und damit auch von Cannabis. Mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen werden sie die bestehenden Aktivitäten ausbauen – auch im Zusammenspiel mit anderen Akteurinnen und Akteuren in der betrieblichen und schulischen Prävention.

Zur Pressemitteilung - Webcode dp1320190

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Grenzwerte
Im Straßenverkehr existiert für Cannabis ein Grenzwert von 1 ng THC pro ml Blut. Dieser weist jedoch nur den Konsum nach und lässt keinen Rückschluss auf eine sicherheitsrelevante Wirkung zu. Der Verkehrsgerichtstag 2022 empfiehlt, den Grenzwert heraufzusetzen.