Mehr Schutz vor Asbest

Bild: Lianem/Fotolia.com

Seit 2005 gibt es ein europaweites Verbot für die Herstellung und Verwendung von Asbest sowie asbesthaltiger Materialien. Diese finden sich aber unter anderem nach wie vor in Gebäuden, die vor dem Verbot errichtet wurden. Die EU-Kommission will die Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz reduzieren. Im 3. Quartal 2022 wird ein Gesetzesvorschlag mit einem neuen Expositionsgrenzwert erwartet.

Asbest war aufgrund seiner Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit ein bevorzugtes Material, vor allem im Baugewerbe. Noch heute können Beschäftigte bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Asbestfasern ausgesetzt sein. Zwischen Exposition und Erkrankung liegt eine Latenzzeit von durchschnittlich rund 38 Jahren. So zeigen sich die Auswirkungen bis heute: 1.542 der 2.380 Todesfälle infolge einer anerkannten Berufskrankheit standen 2020 in Zusammenhang mit Asbest.

So ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die EU-Kommission den Grenzwert senken will, um die Beschäftigten zu schützen. Wie hoch der Arbeitsplatzgrenzwert jedoch sein wird, ist noch offen. Ebenso die Frage, ob ein jederzeit einzuhaltender Momentanwert bestimmt wird. Das EU- Parlament fordert in seiner Entschließung einen sehr niedrigen, jederzeit einzuhaltenden Arbeitsplatzgrenzwert von 1.000 Fasern/m3. Momentanwerte gibt es bislang nur für Stoffe, die etwa akut toxisch oder ätzend sind. Asbest ist dies nicht. Auch wäre der Grenzwert derzeit nicht überprüfbar und könnte in nur wenigen Arbeitsprozessen zuverlässig eingehalten werden.

Die DGUV hält deswegen den Grenzwertvorschlag für nicht sinnvoll. Sie weist zudem darauf hin, dass der im deutschen Arbeitsschutz verfolgte Ansatz verschiedener Risikobereiche mit abgestuften Schutzmaßnahmen mit dem Vorschlag nicht vereinbar ist. Stattdessen schlägt sie eine schrittweise Absenkung des Grenzwertes auf 10.000 Fasern/m3 und Fristen zur Überprüfung vor. Kann der Grenzwerte durch das Arbeitsverfahren nicht erreicht werden, sollen die Beschäftigten mittels risikobezogener, gestufter Maßnahmen geschützt werden.

www.dsv-eurpoa.de > Positionspapiere > Arbeit und Soziales