Versicherungsschutz für Hilfeleistende

Drei Menschen in Gummistiefeln entfernen mit Schaufeln Schlamm.

Personen, die anderen in Notlagen helfen, sind gesetzlich unfallversichert.
Bild: Enrico Di Cini/stock.adobe.com

Von körperlichen Verletzungen über die kaputte Kleidung bis hin zu psychischen Folgen – wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. So auch während der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, bei der zahlreiche Menschen verletzt und traumatisiert wurden.

Bei solchen Ereignissen ist schnelle und unbürokratische Hilfe wichtig. Dafür richtet die gesetzliche Unfallversicherung eine zentrale Ansprechstelle im betroffenen Bundesland ein, welche die Hilfe koordiniert. So kommen Unterstützungsangebote zeitnah bei den Betroffenen an. Sie umfassen die psychologische Betreuung, Heilbehandlungen, Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung sowie den Ersatz von Sachschäden. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung.

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