Als Aufsichtsperson oder Sicherheitsfachkraft müssen Sie formale Beziehungen, Informationsflüsse und die Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz erkennen und das Unternehmen dazu beraten können.
Der Erfolg der Prävention stellt sich ein, wenn alle Akteure ihre Pflichten kennen, akzeptieren und erfüllen. Der Gesetzgeber verlangt dazu vom Unternehmer eine geeignete Organisation. Die aktuelle Präventionskampagne der Unfallversicherungsträger bewertet die Unternehmensorganisation als wichtiges Handlungsfeld der Kultur der Prävention. Jede Vorgesetztenposition gibt Führungskräften automatisch ein bestimmtes Maß an Sicherheitsverantwortung, ohne dass eine formale und schriftliche Pflichtendelegation stattgefunden hätte. In der Praxis ist das zu wenig bekannt oder akzeptiert.
Nach diesem Praxistag verstehen Sie, wie Arbeitsschutz- und Fürsorgepflichten verteilt sein müssen. Die Organisation muss gerichtsfest aufgestellt sein, aber auch ihrer Funktion als Steuerungsinstrument für verantwortungsbewusstes Führungshandeln gerecht werden.
Inhalt
Referent
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich, Hochschule München
Institut für Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden