Durchführung der Prüfung und Zertifizierung

Der Auftrag zur Prüfung und Zertifizierung eines Produktes ist erteilt, der Vertrag ist unterzeichnet. Wie geht es jetzt weiter?

Geprüft werden die im Sachgebiet Bauliche Einrichtungen und Handel aufgeführten Produkte auf der Basis der jeweiligen Prüfgrundsätze.

Prüfablauf:

  • Durchsicht der Prüfungsunterlagen auf Vollständigkeit
  • Prüfung der Prüfungsunterlagen
  • Durchführung einer Werkserstbesichtigung vor Erteilung der ersten Prüfbescheinigung für den Auftraggeber
  • Prüfung des vom Auftraggeber bereitgestellten Baumusters am Prüfort unter Zugrundelegung des Prüfgrundsatzes
  • Durchführung von Teilprüfungen im IFA, beim Hersteller bzw. Auftraggeber oder bei einem Unterauftragnehmer (falls erforderlich)
  • Anfertigen von Messprotokollen
  • Anfertigen des Prüfberichtes unter Einbeziehung der Teilprüfergebnisse
  • Ausstellen der DGUV Test- bzw. GS-Prüfbescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von max. fünf Jahren
  • Registrierung der Prüfbescheinigung in der DGUV Test-Datenbank
  • Übersenden des Originals der Prüfbescheinigung an den Auftraggeber; der Prüfbescheinigung wird eine Ausfertigung des Prüfberichtes, der Messprotokolle und der Prüfungsunterlagen beigefügt
  • Während der Laufzeit einer Prüfbescheinigung sind in regelmäßigen Abständen Fertigungsstätteninspektionen erforderlich