Ablauf der Prüfung und Zertifizierung - Beauftragung

Wenn Baumuster vom Fachbereich Handel und Logistik geprüft und zertifiziert werden sollen, muss sich der Interessent zunächst schriftlich an die Prüf- und Zertifizierungstelle wenden.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle überprüft die Zuständigkeit und informiert über die Voraussetzungen und den Prüfungsablauf unter Beifügung folgender Unterlagen:

  • Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung (GS-HL)
  • Prüf- und Zertifizierungsordnung DGUV Grundsatz 300-004 (bisher BGG/GUV-G 902)
  • Muster des Vertrages
  • Auftragsformular
  • ggf. Gebührenordnung/Angebot

Der Auftraggeber muss dann

  • den schriftlichen Auftrag entsprechend Abschnitt 3.1 des jeweiligen Prüfgrundsatzes GS-HL zusenden,
  • die Prüfungsunterlagen entsprechend Abschnitt 3.2 des jeweiligen Prüfgrundsatzes in doppelter Ausfertigung beifügen und
  • ein Baumuster entsprechend Abschnitt 3.3 des jeweiligen Prüfgrundsatzes bereitstellen.

Nach Zurücksendung des ausgefüllten Auftragsformulars und der Übersendung der Prüfungsunterlagen wird dem Auftraggeber der von der Prüfstelle ausgefüllte und unterschriebene Vertrag in doppelter Ausfertigung zur Unterschrift übersandt mit dem Hinweis darauf, dass das Original beim Auftraggeber verbleibt und die Durchschrift an die Prüfstelle zurückzusenden ist.