Informationen aus dem Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten

Birgt das allgemeine Tragen von Mund-Nase-Schutz der Bevölkerung eine Erhöhung des Überfallrisikos?

Mit der Lockerung des Kontaktverbots und dem einhergehenden Übergang zum "normalen" Lebensalltag, wird aktuell das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (Maske) in der Öffentlichkeit bundesweit empfohlen bzw. ist bereits in einigen Regionen Pflicht. Dieses Tragen von Masken kann bei den Beschäftigten von Kreditinstituten einerseits zu Ängsten vor Überfällen führen, da sie maskierte Personen mit Tätern in Verbindung bringen:

April 2020

Hinweise zum Schutz vor SARS-CoV-2 (Corona-Virus)

Auf Grund der Ausbreitung von SARS-CoV-2 und den damit verbunden Einschränkungen erhält das Sachgebiet vermehrt Anfragen zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebes.

Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise:

Dresden, April 2020

Informationen zu weiteren Themen entnehmen Sie bitte dem Archiv.

Eine Übersicht über die fachlichen Beschlüsse des Sachgebietes Kreditinstitute und Spielstätten finden Sie in folgendem Dokument: Liste der Beschlüsse des SG (PDF, 13 kB)