Archiv

Abweichung von der DGUV-Information 215-612 (ehemals BGI/GUV-I 819-2)

Im April 2013 hatte das Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten den Anträgen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der UniCredit-Bank AG zugestimmt, dass von den Regelungen der DGUV-Informationsschrift 215-612 zur Aufstellung von Recycler-AKT abgewichen werden kann, um den EZB-Beschluss (EZB/2012/19) einzuhalten.

Mit dieser Zustimmung waren zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Versicherten in den betroffenen Geschäftsstellen und eine eingehende Beobachtung des Überfallgeschehens in einem Zeitraum bis zum 30.06.2018 verbunden.

Da bisher für die betroffenen Geschäftsstellen keine Überfälle gemeldet wurden, deren Ursache in dieser Abweichung begründet sind, hat das Sachgebiet in seiner 7. Sitzung am 15.01.2018 beschlossen, den Beobachtungszeitraum bis zum 30.06.2023 auszudehnen. Somit können die Banknotenautomaten, weiterhin gemäß der Mitteilung vom 11.06.2013, eingesetzt werden.

Dresden im Januar 2018

Eignungsbescheinigung

Wie bereits veröffentlicht, wurde die Prüfung und Zertifizierung von Komponenten von Optischen Raumüberwachungsanlagen im Rahmen von DGUV-Test zum 31.12.2013 eingestellt.

Im Rahmen von Herstellerberatungen wurden befristete Eignungsbescheinigungen über die Einsatzmöglichkeiten von Hard- und Softwarekomponenten in Kassensicherungssystemen ausgestellt. Seit dem 01.09.2016 werden diese Eignungsfeststellungen nicht mehr durchgeführt.

Grundsätzlich können die vom Sachgebiet für geeignet befundenen Produkte auch weiterhin im Rahmen der Bescheinigungen eingesetzt werden, sofern am Produkt keine Änderungen vorgenommen wurden. Jedoch verlieren die in der Vergangenheit ausgestellten Eignungsbescheinigungen mit Ablauf der vorgegebenen Fristen ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus hat der Unternehmer/ Betreiber zu prüfen, ob aktuelle Anforderungen aus dem relevanten Regelwerk (z. B. UVV Kassen, DGUV-Informationen 215-612 und 215-613) erfüllt sind.

Es wird empfohlen, dies im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.

Im Rahmen seiner Aufgaben wird das Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten weiterhin die Präventionsdienste der UV-Träger, Hersteller und weitere interessierte Kreise zu Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von Komponenten von Kassensicherungssystemen beraten.

 

Digitale Bildaufzeichnungsgeräte und Videoüberwachungs-Software

Digitale Bildaufzeichnungsgeräte und Videoüberwachungs-Software werden wir ab dem 1. Januar 2014 im Rahmen des Sachgebiets Kreditinstitute und Spielstätten prüfen. Bei Erfüllung der Anforderungen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" kann für diese Produkte eine entsprechende Eignungsbescheinigung erstellt werden. Für diese Eignungsfeststellung fallen für Hersteller keine Gebühren an.

Wir haben uns entschlossen, keine Kameras mehr zu prüfen, da aufgrund des technischen Fortschritts heutige Netzwerkkameras die Anforderungen in der Regel erfüllen.