Aktuelles

Schreiben, sitzen, sehen - So arbeiten Sie im Homeoffice sicher und gesund

Kürzere Arbeitswege, mehr Ruhe und eine bessere Work-Life-Balance: Schon vor der Corona-Krise gab es gute Argumente für das Arbeiten im Homeoffice. Mit der Pandemie wurde mobiles Arbeiten für viele Beschäftigte zur Notwendigkeit. Dank moderner mobiler Geräte ist es möglich, an nahezu jedem Ort der Bildschirmarbeit nachzugehen. Wie der Arbeitsplatz im Homeoffice gestaltet sein sollte und welche Pflichten der Arbeitgeber hat, erläutert die neue Fachbereich Aktuell "Arbeiten im Homeoffice".

Beleuchtung im Büro

Die DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro" wurde grundlegend überarbeitet und bietet Hilfen zur Planung der künstlichen Beleuchtung und zur Umsetzung der Anforderungen aus der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" für Büroräumen. Gegenüber ihrer Vorgängerversion wurde die DGUV Information daher an aktuelle rechtliche Bestimmungen angepasst sowie um Aussagen nichtvisuelle Wirkung von Licht, zur Beleuchtung mit LEDs und zur Gestaltung der Beleuchtung für neue Formen der Büroarbeit erweitert.  

Im 2. Teil dieser Schrift werden für verschiedene Bürotypen beispielhafte Beleuchtungslösungen aufgeführt, die so oder in ähnlicher Form in die Praxis übernommen werden können. Darin werden auch verschiedene Beleuchtungslösungen für ein Open Space Office beschrieben.

Die gesamte Schrift steht als Download in der Publikationsdatenbank zur Verfügung.

Mobiles Arbeiten in Hotels

Mobiles Arbeiten ist heute für viele Menschen fester Bestandteil ihres Arbeitsumfeldes. Dank moderner mobiler Geräte ist es möglich, an nahezu jedem Ort zu arbeiten und sich weltweit zu vernetzen. Ein häufig genutzter Ort zum Arbeiten von unterwegs ist das Hotel.

Mit der Schrift FBVW-401 "Mobiles Arbeiten in Hotels" aus der Reihe "Fachbereich AKTUELL" werden Mindestanforderung für die Gestaltung von mobilen Bildschirmarbeitsplätzen in Hotels vorgestellt.

Die gesamte Schrift steht als Download in der Publikationsdatenbank zur Verfügung

Gefährden LED-hinterleuchtete Bildschirme die Augen?

Auf dem Markt werden offensiv getönte Brillen angeboten, die notwendig seien, um die Augen vor einer Schädigung bei der Bildschirmarbeit zu schützen. Wir erhalten hierzu immer wieder Anfragen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.

Eine Expertise durch Herrn Prof. Schierz, Fachgebiet Lichttechnik der TU Ilmenau im Auftrag der VBG ergab, dass der festgelegte Grenzwert im normalen Bürobetrieb um mindesten das 290-fache unterschritten wird.

Er bestätigte unsere Einschätzung: Eine Schutzbrille bei der Arbeit an Bildschirmen ist unnötig!

Eine ausführliche Darstellung steht zum Download (PDF, 98 kB, nicht barrierefrei) für Sie bereit.