Neue EU-Datenschutzgrundverordnung tritt zum 25.05.2018 in Kraft

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Ab 16.08.2018 steht Ihnen die Lehrgangsdokumentation als ausfüllbares pdf-Dokument zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Das Anmeldeformular musste nochmals aktualisiert werden. Der rechtliche Hinweis auf die EU-Datenschutzgrundverordnung wurde in der Fußzeile präzisiert.

Ab dem 25. Mai 2018 sind die in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich anzuwenden. Für die Schulung von betrieblichen Ersthelfern, Betriebssanitätern und entsprechenden Ausbildern bedeutet dies Anpassungen im Bereich der Lehrgangsdokumentation und beim Umgang mit dem Anmeldeformular.

Anmeldeformular: Organisatorische Maßnahmen empfohlen

Im Zuge der DSGVO wurde das Anmeldeformular in der Fußzeile angepasst, da die DSGVO die bisherigen Begriffe „erheben und speichern“ unter dem Begriff „verarbeiten“ zusammenfasst.

Die Offenlegung schutzwürdiger Daten ist durch organisatorische Maßnahmen zu verhindern, insbesondere bei der Unterzeichnung ist – zum Beispiel durch Abdecken – dafür zu sorgen, dass nur die eigenen Personendaten eingesehen werden können. Der Hinweis in der Kopfzeile des Anmeldeformulars wurde entsprechend angepasst.

Eine Änderung des Vordrucks, mit Ausnahme des Textes in der Kopf- und Fußzeile, ist aufgrund der DSGVO nicht notwendig.

Lehrgangsdokumentation: Neue Vorlage erhältlich

Um die personenbezogenen Daten der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schützen, muss eine Lehrgangsdokumentation gemäß dem beigefügten Muster verwendet werden. Eigene Vorlagen müssen dem Muster in inhaltlicher und struktureller Form entsprechen.

Neu ist die Erfassung schutzwürdiger Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf separaten Teilnehmerdatenblättern. Diese werden als Anlage zur Lehrgangsdokumentation hinterlegt.

Eine Vorlage für die Lehrgangsdokumentation einschließlich eines Vorschlags für die Teilnehmerdatenblätter finden Sie exemplarisch für den Erste-Hilfe-Bereich hier (PDF, 2,0 MB, nicht barrierefrei) . Die dazugehörigen Erläuterungen können Sie hier (PDF, 487 kB, nicht barrierefrei) herunterladen. Die Lehrgangsdokumentation kann in Papierform oder elektronisch, unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen (u.a. gesicherte digitale Unterschriften) vorgenommen werden. Für die Ausbildungsstelle ist es ausreichend eine Variante (Papier oder digital) vorzuhalten. Die Lehrgangsdokumentation muss überprüfbar und jederzeit einsehbar sein.

Die Anpassung des DGUV Grundsatzes 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ erfolgt im Verlauf des Jahres.