Sicht beim Einsatz von Erdbaumaschinen und Walzen

Im Durchführungsbeschluss 2015/27 der EU-Kommission vom 7. Januar 2015 werden die in der harmonisierten Norm EN 474-1:2006+A4:2013 in Verbindung mit der ISO 5006:2006 beschriebenen Anforderungen an das Sichtfeld von Erdbaumaschinen als nicht ausreichend sicher beurteilt.

Die Fachöffentlichkeit wurde bereits über verschiedene Institutionen, z. B. die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) aus Österreich hierüber informiert. Betreiber von Erdbaumaschinen müssen derartige Informationen bei ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Das DGUV Sachgebiet Tiefbau hat auf diese Entwicklung entsprechend reagiert und am 26. März 2015 eine neue Empfehlung "Sicht" beschlossen. Mit dieser Empfehlung wird den Betreibern von Erdbaumaschinen eine praxisorientierte Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung angeboten. Die Bestimmungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung wurden dabei bereits berücksichtigt."

Sicht-Check auf Baustellen, BauPortal, Heft 4/2020, S. 40-43

Checkliste Vereinfachte Sichtfeldprüfung für ein mobiles Arbeitsmittel oder Fahrzeug (PDF, 98 kB, nicht barrierefrei)

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Leitung Themenfeld
Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Michael Krell MSc
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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