Videoüberwachung, Optische Raumüberwachungsanlagen

Gesichtserkennung ist wichtig bei Raumüberwachungsanlagen.
Bild: © Getty Images/SensorSpot

Die Unfallverhütungsvorschrift "Überfallprävention" (DGUV Vorschrift 25) fordert, dass der Anreiz zu einem Überfall auf bspw. ein Kreditinstitut, eine Spielhalle oder eine Verkaufsstelle bzw. eine Kasse oder Zahlstelle der öffentlichen Hand nachhaltig verringert wird. Zur präventiven Abschreckung von Tätern und als Fahndungshilfe ist die nach § 7 der Unfallverhütungsvorschrift "Überfallprävention" geforderte Bildaufzeichnung von Überfällen z..B. durch optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA) ein wichtiges Hilfsmittel, um mit qualitativ guten Bildern, Hinweise auf Täter zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass das Gesicht des Täters auf den Bildern erkannt und wesentliche Phasen eines Überfalls festgehalten werden können.

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