01.12.2015
Der neue Prüfgrundsatz des IFA © IFA
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) hat einen neuen Prüfgrundsatz für die Prüfung und Zertifizierung von Winkel- und Wegmesssystemen für die Funktionale Sicherheit erarbeitet.
Messsysteme zum Einsatz in Sicherheitsfunktionen sind Sicherheitsbauteile nach (Maschinen-) Richtlinie 2006/42/EG und als Logikeinheit für Sicherheitsfunktionen dem Anhang IV zugeordnet (CNB/M/11.045). Mit der Erfüllung der Anforderungen dieses Prüfgrundsatzes sind die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie erfüllt.
Der Prüfgrundsatz GS-IFA-M21 berücksicht in der aktuellen Fassung inkrementale Messsysteme in Kategorie 3 oder 4 nach DIN EN ISO 13849-1. Sie sind dann anzuwenden, wenn für das Messsystem die Anwendung in Sicherheitsfunktionen beansprucht wird und die Eignung des Messsystems zum Einsatz in einem bestimmte Performance Level und Safety Integrity Level nachgewiesen werden soll.
Den Prüfgrundsatz GS-IFA-M21 sowie ein dazugehöriges Excel-Tool können Sie auf unserer Homepage herunterladen.
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