Neue EU-Verordnungen für PSA und Gasgeräte treten in Kraft

18.04.2016

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Bild: DGUV Test

Im Februar 2016 hat der Rat der EU neue Verordnungen für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Gasverbrauchseinrichtungen endgültig angenommen. Damit werden die bisherigen Richtlinien 2009/142/EG (Gasverbrauchseinrichtungen) und 89/686/EWG (PSA) ersetzt.

Die Vorschriften wurden am 31. März 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten am 20. April 2016 in Kraft. Zwei Jahre später, also ab 2018, müssen sie verpflichtend angewendet werden.

Was sich hinsichtlich PSA mit der neuen Verordnung (EU) 2016/425 im Einzelnen ändert, lesen Sie in der DGUV-Pressemitteilung: "Stärkere Kontrollen für Persönliche Schutzausrüstung"

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