Die CE-Kennzeichnung der EU beruht allein auf der Selbstaussage der Hersteller. Zusätzliche Sicherheit bieten Prüfzeichen wie das GS-Zeichen. Der KAN-Brief 4/07 widmet sich mit einem Schwerpunkt diesem Thema.
Die DIN EN ISO 14121-1 ist im Dezember 2007 neu erschienen. Der Nachfolger der DIN EN 1050 hilft, die Sicherheitsrisiken während der Konstruktion von Maschinen so weit wie vernünftigerweise möglich zu reduzieren.
Europäisch harmonisierte Normen spielen im Maschinenbau eine große Rolle. Vor kurzem hat die Europäische Kommission im Amtsblatt eine neue Liste harmonisierter Normen für Maschinen veröffentlicht.
BG-PRÜFZERT hat an Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen untersucht, ob die CE-Kennzeichnung hält, was sie verspricht. Ergebnis: Ungeprüfte Produkte bergen ein wesentlich höheres sicherheitstechnisches Risiko.
Eine ungleichmäßige Informationsverteilung zwischen Herstellern und Käufern kann zu unsicheren Produkten führen. Ein Artikel in "Die BG" beschreibt das Thema aus volkswirtschaftlicher Sicht und zeigt auf, wie Informationsdefizite abgebaut werden können.
BG-PRÜFZERT hat an Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen untersucht, ob die CE-Kennzeichnung hält, was sie verspricht. Ergebnis: Ungeprüfte Produkte bergen ein wesentlich höheres sicherheitstechnisches Risiko.
Durch Prüfung und Zertifizierung werden Produktverbesserungen beim Hersteller erzielt und die Präventionsarbeit der Betriebe nachhaltig unterstützt. Das ist das Ergebnis des Teilprojekts Zertifikate, das im Rahmen des Projekts "Qualität in der Prävention" durchgeführt wurde.
Der neue Prüfgrundsatz GS-BGIA-M10 beschreibt die Anforderungen für die Prüfung der Ausreißsicherheit einer Hydraulikschlaucharmatur. Das BGIA bietet allen Herstellern an, eine sicherheitsgerichtete Prüfung nach diesem Prüfgrundsatz durchführen zu lassen.
Vereinfachtes Finden geprüfter Produkte der Elektrotechnik: Der Fachausschuss Elektrotechnik im BG-PRÜFZERT bietet als neuen Service eine nützliche Auswahlhilfe für Einkäufer. Das Spektrum reicht von Werkzeugen und Schutzausrüstungen für Elektriker über Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) bis zu Sicherheitsbauteilen.
Eine Berichtigung der neuen Maschinenrichtline 2006/42/EG wurde am 16.3.2007 im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Damit wird klargestellt, dass die "alte" Maschinenrichtlinie 98/37/EG erst zum 29.12.2009 aufgehoben wird.
Die "neue" Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG fasst die Richtlinien 73/23/EWG und 93/68/EWG zusammen und passt sie redaktionell an. In diesem Zusammenhang sind auch Übersetzungsfehler in verschiedenen Sprachfassungen bereinigt worden. Betroffen davon ist auch die deutsche Sprachfassung. Die neue Richtlinie tritt am 16.1.2007 in Kraft.
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