Damit zukünftig mehr Beschäftigte in Kleinbetrieben sicher und gesund arbeiten können, hat die DGUV in Ostwestfalen-Lippe ein Betreuungsnetzwerk für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Leistungen erprobt. Von dem Pilotprojekt "Zentrumsmodell" profitierten sowohl Kleinbetriebe als auch Dienstleister für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben fördern
Um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten, müssen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen – so steht es im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das durch die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert wird. Doch gerade Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte haben oftmals Schwierigkeiten, einen geeigneten Anbieter für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Leistungen zu finden. In ländlichen Gebieten kann sich dieses Problem nochmals verschärfen. An diesem Punkt setzt das Pilotprojekt "Zentrumsmodell" an.
Die DGUV hat vom 24.10.2018 bis zum 30.06.2020 ein Betreuungsnetzwerk von betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstleistern in Ostwestfalen-Lippe getestet. Am 24. Oktober 2018 hat die DGUV das Zulassungsverfahren (als sogenanntes Open-House-Modell) für Dienstleister zum Projekt europaweit bekannt gemacht. Interessierte Dienstleister konnten bis zum 15. Mai 2020 über das Deutsche Vergabeportal die Zulassung beantragen.
Das Betreuungsnetzwerk wurde für die Beratung von Kleinbetrieben in der Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften BGHM, BGHW und BGW genutzt. Zu diesem Zweck ermittelte die DGUV für interessierte Kleinbetriebe bis zu drei geeignete Dienstleister (pro benötigter Berufsgruppe) nach festgelegten Kriterien. So sollte insbesondere ermöglicht werden, dass die vorgeschlagenen Dienstleister über die erforderlichen branchenspezifischen Kenntnisse verfügen und den Kleinbetrieb zeitnah beraten können. Die schlussendliche Auswahl traf der Kleinbetrieb selbst. Anschließend beauftragte die Kontaktstelle bei der zuständigen Berufsgenossenschaft den ausgewählten Dienstleister, beantwortete gegebenenfalls Rückfragen des Kleinbetriebs zur betrieblichen Betreuung und übernahm die Kosten für die ersten drei Betreuungsstunden.
An dem Pilotprojekt haben rund 350 Kleinbetriebe teilgenommen. Sie wurden von Dienstleistern aus dem Dienstleister-Pool der DGUV fachkundig beraten. Insgesamt umfasste der Dienstleister-Pool 18 Anbieter von betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen Leistungen. Nach Projektende erfolgt keine Ermittlung von Dienstleistern mehr durch die DGUV. Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Rat können Kleinbetriebe, die am Projekt teilgenommen haben, weiterhin beim ausgewählten Dienstleister einholen, sofern sie mit diesem einen Anschlussvertrag geschlossen haben.
Erkenntnisgewinn für die Zukunft der betrieblichen Betreuung
Die DGUV wertet derzeit die Projektergebnisse im Detail aus und wird voraussichtlich Anfang 2021 einen Abschlussbericht veröffentlichen. Dieser soll Rückschlüsse darauf zulassen, ob und inwieweit sich das Modell als Element einer Gesamtstrategie dazu eignet, den Anteil der betreuten Kleinbetriebe nach der DGUV Vorschrift 2 in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) perspektivisch zu erhöhen und die Qualität der Betreuung bundesweit zu verbessern.
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