Pflicht und Kür im Arbeitsschutz

11.10.2018

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Sicherheit und Gesundheit im Betrieb geht alle an. (© DGUV)

Arbeitsschutz im Betrieb rechtssicher zu organisieren, ist eine unternehmerische Pflicht. Wer darüber hinaus die Kür beherrscht, macht Sicherheit und Gesundheit zur gemeinsamen Sache der Belegschaft. Wie vielfältig Betriebe von einer solchen Präventionskultur profitieren, zeigt die Kampagne kommmitmensch der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

"Es gibt strikte Anweisungen", erklärt Florian von Tschammer, der gemeinsam mit Boris Breiding erfolgreich eine Tischlerei führt. Alle Beschäftigten der "Elbtischlerei" wissen beispielsweise, wann sie Gehörschutz tragen müssen – so wie es das Arbeitsschutzgesetz vorsieht. Auch gibt es im Betrieb wie gesetzlich vorgeschrieben eine Gefährdungsbeurteilung, aus der sich die betriebsspezifischen Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen ergeben.

Arbeitsteilung im Arbeitsschutz

Die Geschäftsführer können sich natürlich nicht um alles selbst kümmern. Regelmäßig lassen sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch beraten. Im Alltag haben zudem zuverlässige Kolleginnen und Kollegen als Sicherheitsbeauftragte vor Ort ein Auge auf die Arbeitssicherheit. Regelmäßig kommen die in- und externen Fachleute als Arbeitsschutzausschuss zusammen, um sich über Fragen der Sicherheit und Gesundheit auszutauschen. Und falls sich doch ein Unfall ereignet, wissen die "Elbtischler", was in Sachen Erster Hilfe zu tun ist. Mit alledem ist der Betrieb rechtlich auf der sicheren Seite.

Arbeitsschutz kann mehr als Rechtssicherheit

Soweit die Pflicht. Wie die Kür aussehen kann, beschreiben die Tischler als Botschafter der Kampagne kommmitmensch: "Das soziale Miteinander ist ein Schlüssel für den Erfolg des Betriebs", erklärt "kommmitmensch" Breiding die hauseigene Präventionskultur. "Zufriedene Beschäftigte schaffen zufriedene Kunden." Sie tun viel für das Betriebsklima und engagieren sich gemeinsam für ehrenamtliche Projekte – das schweißt zusammen.

Sowohl in gewerblichen als auch öffentlichen Bereichen geht es immer mehr darum, Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. So setzt Sandro Zehner, Bürgermeister der Stadt Taunusstein, alle Hebel in Bewegung, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Ansonsten könne er schon bald den Pflichten der Stadt nicht mehr nachkommen – zu viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen altersbedingt in Ruhestand. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind für ihn wirksame Hebel, um sein Team zukunftsfähig aufzustellen und Wertschätzung zu zeigen. Die Frage, worauf es dabei ankommt, beantworten die Beschäftigten immer häufiger selbst. Denn Sandro Zehner sorgt in seinem Amt auf vielfältige Art für Beteiligung – und engagiert sich in der Kampagne als kommmitmensch.

Präventionskultur macht den Unterschied

Eine Gemeinsamkeit zeichnet diese Beispiele aus: Das Denken und Handeln der vorgestellten Betriebe ist durch eine Kultur der Prävention geprägt. Dabei geht es nicht darum, alles neu zu erfinden. Die langfristig angelegte Kampagne der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zielt darauf ab, gute betriebliche Praxis zu stärken und die Chancen aufzuzeigen, die in einer proaktiven Präventionskultur stecken. Denn wer die Kür beherrscht, meistert auch zukünftige Herausforderungen.

Die entscheidenden Handlungsfelder einer Präventionskultur:

  • Führung
  • Kommunikation
  • Beteiligung
  • Fehlerkultur
  • Betriebsklima
  • Sicherheit und Gesundheit.

Mehr Informationen auf www.kommmitmensch.de

Hintergrund "kommmitmensch"

kommmitmensch ist die bundesweite Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hintergrund ist, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahren nicht mehr deutlich gesunken ist. Um dem Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, weiternäherzukommen, brauchen wir einen ganzheitlichen Ansatz: kommmitmensch unterstützt Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei, eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind.

Wichtige Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz

  • Das Arbeitsschutzgesetz regelt: Wer ein Unternehmen oder eine Verwaltung führt, ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Es regelt auch Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, die in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert wird.
  • Die DGUV Vorschrift 1 regelt unter anderem die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sowie die Pflicht, Beschäftigte als Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
  • Die Arbeitsstättenverordnung macht Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und deren Umgebung.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung trifft Regeln zur sicheren und gesunden Verwendung von Arbeitsmitteln.
  • Über branchen- und tätigkeitsspezifische Regelungen bieten die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wertvolle Informationen.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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