Erste Hilfe im Betrieb: Nur wer gut vorbereitet ist, kann im Ernstfall Leben retten

06.09.2018

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Die jährliche Unterweisung ist gut geeignet, um alle im Betrieb für Notfälle vorzubereiten. (© DGUV)

Gute Vorbereitung kann im Ernstfall Menschenleben retten. Deshalb sollten alle im Betrieb wissen, wie bei einem Notfall vorzugehen ist. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne kommmitmensch hin. Besonders wichtig: eine gute Organisation der Ersten Hilfe und die Kommunikation des Themas im Betrieb.

Wichtige Informationen zur Ersten Hilfe im Vorfeld kommunizieren

Ein grundlegendes Instrument, um alle im Betrieb für Notfälle vorzubereiten, ist die jährliche Unterweisung. Hier werden wichtige Informationen zum Ablauf der Ersten Hilfe an die Beschäftigten weitergegeben. Folgende Aspekte sind von Bedeutung:

  • Welche Personen sind Ersthelfer im Betrieb und wie sind diese zu erreichen?
  • Wo und wie kann ein Notruf abgesetzt werden?
  • Wem ist der Unfall zu melden?
  • Wo befindet sich das Erste-Hilfe-Material, z.B. Verbandkästen oder ggf. Automatisierte Defibrillatoren?
  • Wie werden Rettungseinheiten an den Notfallort geleitet?

"Um die jährliche Unterweisung besonders eindrücklich zu machen, bietet es sich auch an, den Beschäftigten im Betrieb zum Beispiel konkret zu zeigen, wo sie Defibrillatoren finden und vorzuführen, wie die Sprachsteuerung eines Automatisierten Defibrillators gestartet wird", erklärt Dr. Horst Reuchlein von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und Leiter des Fachbereiches Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Denn je konkreter eine Unterweisung ist, desto besser sind die Mitarbeiter auf den Notfall vorbereitet." Auch in Form eines Aushanges, zum Beispiel des Erste-Hilfe-Plakates müssen die Beschäftigten über Notruf, Erste-Hilfe-Material und entsprechendes Erste-Hilfe-Personal informiert werden.

Die Erste Hilfe wirksam organisieren

"Grundvoraussetzung für eine gute Erste Hilfe im Betrieb ist natürlich, dass Ersthelfer im Betrieb vom Unternehmen benannt und deren Namen sowie Arbeitsplätze kommuniziert werden", so Reuchlein. "Unternehmen sind dazu verpflichtet je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern ausbilden und regelmäßig fortbilden zu lassen." Ersthelfer müssen bei einem Notfall einsatzbereit sein und helfen. Auch leichtere Verletzungen müssen im Rahmen der Ersten Hilfe versorgt werden. Gegebenenfalls muss der Transport zur ärztlichen Behandlung in die Wege geleitet werden. Darüber hinaus können Ersthelfer auch damit beauftragt werden, Erste-Hilfe-Leistungen zu dokumentieren. Als weitere Aufgabe kann dem Ersthelfer auch die Kontrolle über das Erste-Hilfe-Material, wie den Verbandkasten übertragen werden.

Ersthelfer leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen und tragen somit zu einer positiven Präventionskultur bei.

Hintergrund: kommmitmensch

kommmitmensch ist die bundesweite Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hintergrund ist, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahren nicht mehr deutlich gesunken ist. Um dem Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, weiter näher zu kommen, brauchen wir deshalb einen ganzheitlichen Ansatz: kommmitmensch unterstützt Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei, eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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