Unfälle beim Umgang mit Schmelzen vermeiden

Die neue DGUV Branchenregel für Gießereien informiert Unternehmen über Gefährdungen und zeigt Lösungen für guten Arbeitsschutz in der Praxis

23.10.2020

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Die Branchenregel "Gießereien" gibt es zum Herunterladen in der DGUV-Publikationsdatenbank. (© DGUV)

Die Arbeit in Gießereien ist mit spezifischen Belastungen und Gefahren verbunden. Beim Schmelzen herrschen hohe Temperaturen und es entstehen Gase, Rauche und Stäube, obendrein ist es laut. Die Arbeit erfordert nicht zuletzt deswegen hohe Konzentration. "Die Betriebe und Beschäftigten sind sich der Risiken sehr bewusst, dennoch geschehen manchmal Unfälle", sagt Katrin Moeller. "Treten beispielsweise bei Tätigkeiten mit metallischen Schmelzen feuerflüssige Massen unkontrolliert aus, kann das zu schweren Brandverletzungen oder auch Bränden in der Halle führen." Die promovierte Ingenieurin für Maschinenbau sowie Gießereitechnik ist Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und leitet das Themenfeld "Gießereitechnik" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Verschiedene Gießverfahren und Werkstoffe berücksichtigt

Das neue Regelwerk bietet den rund 600 Eisen-, Stahl- und Nichteisen-Metallgießereien in Deutschland erstmals einen umfassenden und kompakten Überblick für die verschiedenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Auf 140 Seiten fasst es rechtliche Vorgaben zusammen, stellt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen dar und zeigt branchenspezifische Lösungen für einen guten Arbeitsschutz. Dabei berücksichtigt es die verschiedenen Gießverfahren und Werkstoffe. "So umfasst die Branchenregel beispielsweise auch den Gießbetrieb Druckgießerei", sagt Katrin Moeller. "Bislang fanden sich die entsprechenden Vorschriften für die verschiedenen Bereiche in verschiedenen Publikationen."

Die Branchenregel thematisiert den Umgang mit feuerflüssigen Massen ebenso wie die Tiegel- und Pfannenwirtschaft oder Hitzearbeit. Der Betrieb von Schmelzöfen und die Besonderheiten beim Schmelzen mit dem Induktions-, Kupol-, Lichtbogen- oder Tiegelschmelzofen werden ebenfalls behandelt. Auch auf Gefahrstoffe in Gießereien, wie etwa Gase, Quarzstaub oder metallhaltige Stäube, geht der Leitfaden ein. Weitere Kapitel befassen sich mit der sicheren Herstellung verlorener Formen und Kerne sowie der Gussnachbehandlung. Ein weiterer Aspekt ist die Gefährdungsbeurteilung inkohärenter optischer Strahlung, die etwa von Gasstrahlern, Metallschmelzen oder Lichtbögen emittiert wird. Auf Dauer kann sie die Augen schädigen.

Sozialpartner an der Erstellung beteiligt

In den neuen Leitfaden ist nicht nur das Erfahrungswissen aus der Beratung und Überwachung der Betriebe eingeflossen. Die Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung haben außerdem mit Vertretern der Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Mitgliedern der Selbstverwaltung der BGHM zusammengearbeitet. Die Branchenregel richtet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie weitere Führungskräfte, ist aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, den Betriebsrat oder Betriebsärztinnen und -ärzte von großem Nutzen. Die DGUV-Regel 109-608 für die Branche Gießereien gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen: www.dguv.de/publikationen, Webcode: p109608 (). Als gedrucktes Exemplar kann sie kostenpflichtig bestellt oder von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft Holz und Metall bezogen werden.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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