Lohnnachweis jetzt nur noch digital möglich

Gesetzliche Unfallversicherung schließt die Erprobungsphase ab

06.11.2018

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 (© DGUV)

Für das Meldejahr 2018 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Lohnsummen nur noch digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. In den Jahren 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangs- und Erprobungsphase ist jetzt abgeschlossen. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für den Beitragsbescheid, den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an die Unternehmen versenden.

Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16.02.2019. Bis zu diesem Termin müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das "sv.net" (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt haben. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig.

Für das Meldejahr 2019 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten bereits ab dem 1.11.2018 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen.

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