Definitionen, Begriffsbestimmungen

"Regalbediengerät"
Gerät, das innerhalb und außerhalb der Regalgasse schienengebunden ist und mit einer Hubeinrichtung ausgerüstet ist. Es kann mit einer Seitenschubeinrichtung ausgerüstet sein, um Ladeeinheiten und/oder Langgut wie Stangenmaterial ein- und auszulagern. Es kann auch zur Kommissionierung oder zur Durchführung ähnlicher Funktionen dienen. Zum Regalbediengerät gehören auch Umsetzeinrichtungen für den Gassenwechsel. Die Steuerung der Geräte darf manuell bis vollautomatisch erfolgen. Im Gegensatz zu den Regalbediengeräten können Regalflurförderzeuge frei verfahren.