Sachgebiet Kopfschutz

Unter dem Oberbegriff "Kopfschutz" wird die gesamte Produktpalette von Schutzhelmen, Anstoßkappen, Haarschutzhauben und Haarschutznetzen zusammengefasst. Zur Gruppe der Schutzhelme gehören z. B. nicht nur die Industrieschutzhelme, Feuerwehrhelme oder Helme für Polizei- und Militär, sondern auch sämtliche Arten von Schutzhelmen aus dem Sport- und Freizeitbereich, wie z.B. Motorradfahrerhelme, Radfahrerhelme, Reiterhelme.

Das Sachgebiet beschäftigt sich vornehmlich mit allen Fragestellungen rund um den Kopfschutz im gewerblichen Bereich. In diesem Umfeld stellen sich die Aufgaben des Sachgebietes wie folgt dar:

  • Beratung von Anwendern und Herstellern
  • Erarbeitung und Interpretation von Regeln zur Benutzung von Kopfschutz
  • Initiierung und Begleitung von Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung von Kopfschutz
  • Mitarbeit bei der Normung für Kopfschutz
  • Kontrollprüfungen an Kopfschutz im Rahmen der Marktüberwachung
  • Prüfung und Zertifizierung von Kopfschutz und Mitarbeit in den entsprechenden europäischen Erfahrungsaustauschkreisen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, vor dem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, also auch vor dem Einsatz von Kopfschutz, eine Beurteilung der Gefährdungen vorzunehmen, denen die Arbeitnehmer bei der Arbeit ausgesetzt sind. Nur wenn sich die festgestellten Gefährdungen technisch und / oder organisatorisch nicht beseitigen lassen, darf zum Schutz der Arbeitnehmer persönliche Schutzausrüstung, in diesem Fall Kopfschutz, zum Einsatz kommen. Auf Grund einer solcher Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, dass Industrieschutzhelme z. B. in folgenden Bereichen bzw. bei folgenden Tätigkeiten getragen werden müssen:

  • Hoch- und Tiefbauarbeiten, einschl. Abbruch- und Umbauarbeiten
  • Montagearbeiten im Stahl- und Holz- und Maschinenbau
  • Arbeiten in ortsfesten Betrieben, wie z. B. Fertigteilwerken, Steinbrüche, Hütten- und Walzwerke, Gießereien, chemische Industrie
  • Arbeiten mit Bolzenschubwerkzeugen oder Eintreibgeräten, sowie Arbeiten im Bereich von Aufzügen, Hebezeugen, Kranen, Fördermitteln, Rammen
  • Sprengarbeiten
  • Arbeiten über Kopf

Diesen vielfältigen Einsatzzwecken entsprechend gibt es daher neben der Standardausführung von Industrieschutzhelmen auch Helmtypen, die besondere Schutzeigenschaften bieten. Hier sind zu nennen:

  • Schutz bei sehr niedrigen (-30° C) bzw. sehr hohen (+150° C)Temperaturen
  • Schutz gegen flüssige Metallspritzer
  • Schutz gegen elektrischen Strom bis 440 V Wechselstrom
  • Schutz bei seitlicher Beanspruchung

Industrie-Anstoßkappen können überall dort eingesetzt werden, wo aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Industrieschutzhelme nicht erforderlich sind. Sie ersetzen aber auf gar keinen Fall Schutzhelme, da Industrie-Anstoßkappen nur gegen Anstoßen, nicht aber gegen herabfallende Gegenständen schützen.

Inzwischen sind für alle Schutzhelmarten einschließlich der Industrie-Anstoßkappen europäische Normen erarbeitet worden.

Leiter des Sachgebiets Kopfschutz
Dipl.-Ing. Christian Wagner
BG der Bauwirtschaft
Holländische Str. 143
34127 Kassel
Telefon: +49 171 8904521
Fax: +49 800 668668838343