• Haushaltshilfen

Versicherungsschutz für Haushaltshilfen

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen unter anderem Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber - d.h. dem Haushaltsführenden - getragen. Die Leistungen reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.

Auch für Minijobs in Privathaushalten gilt die 520-Euro-Regel. Seit dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale im Rahmen des sog. Haushaltsscheck-Verfahrens die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden - zusammen mit den anderen Abgaben - von der Minijob-Zentrale eingezogen. Neben dem Unfallversicherungsbeitrag müssen die privaten Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale Abgaben für die Kranken- und Rentenversicherung (10 Prozent des Entgeltes), Umlagen als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft bzw. Mutterschaft (1,2 Prozent des Entgelts), sowie die einheitliche Pauschsteuer (zwei Prozent des Entgeltes) zahlen.

Wie Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden, erfahren Sie hier.

Weiterführende Links zum Thema:

  • Jeder Arbeitsunfall einer Haushaltshilfe, bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, muss vom Haushaltsführenden der zuständigen Unfallkasse gemeldet werden. Die Unfallanzeige finden Sie in der Formtext-Datenbank der UV-Träger
  • Anschriften der zuständigen Unfallkassen bzw. Gemeindeunfallversicherungsverbände.
  • Minijob-Zentrale