Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie: Aktualisierung der Handlungshilfen - Update: 01.07.2021

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Der Fachbereich Erste Hilfe hat die zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Ersten Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie überarbeitet. Die Handlungshilfen für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen berücksichtigten die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25.06.2021, die bis 10.09.2021 befristet ist und den Wegfall der 10m2-Regelung regelt. Besonders hinweisen möchten wir auf:

  • Pro Person ist bei der Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden in der Regel ein Abstand von 1,5 m zwischen Personen notwendig.
  • Wird bei Teilnehmerübungen zwischen zwei Personen der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten, ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine in der Anlage der Corona-ArbSchV bezeichnete Atemschutzmaske (z. B. FFP2 Maske) zu tragen.
  • Außerdem finden Sie in den Handlungshilfe FBEH-100 die Erweiterung der pandemiebedingten Fortbildungsfrist für Ersthelfende auf 3 Jahre.

Unternehmen finden entsprechende Informationen in der "Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-100).

Außerdem hat der Fachbereich Erste Hilfe Orientierungspunkte für betriebliche Ersthelfende zum Verhalten in Erste-Hilfe-Situationen im Umfeld der Corona-Pandemie zusammengestellt: "Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-101).

Ermächtigte Ausbildungsstellen finden Empfehlungen zur Organisation und Gestaltung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende in der "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-102)

 

Alle drei Handlungshilfen können Sie hier herunterladen.