Ladungskontrolle

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Unter Ladungskontrolle versteht man die Prüfung und Besichtigung der Ladung von Frachtcontainern durch z. B. Zollbedienstete, Beschäftigte des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Polizei oder auch Beschäftigte der Containerterminals. Zur Ladungskontrolle kann eine teilweise Entladung des Frachtcontainers gehören


Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933