BK 1110

C30-C39 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
G80-G83 Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
K70-K77 Krankheiten der Leber
L20-L30 Dermatitis und Ekzem
L80-L99 Sonstige Krankheiten der Haut und der Unterhaut
M80-M85 Veränderungen der Knochendichte und -struktur
N25-N29 Sonstige Krankheiten der Niere und des Ureters
R50-R69 Allgemeinsymptome
T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
  • G83.9 Lähmungssyndrom, nicht näher bezeichnet
  • J63.2 Berylliose
  • J68 Krankheiten der Atmungsorgane durch Einatmen von chemischen Substanzen, Gasen, Rauch und Dämpfen
  • J68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.1 Lungenödem durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.2 Entzündung der oberen Atemwege durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe, anderenorts nicht klassifiziert
  • J68.3 Sonstige akute und subakute Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.8 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.9 Nicht näher bezeichnete Krankheit der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • K71.9 Toxische Leberkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • K77.8 Leberkrankheiten bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten
  • L30.8 Sonstige näher bezeichnete Dermatitis
  • L30.9 Dermatitis, nicht näher bezeichnet
  • L92.8 Sonstige granulomatöse Krankheiten der Haut und der Unterhaut
  • L92.9 Granulomatöse Krankheit der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
  • L98.4 Chronisches Ulkus der Haut, anderenorts nicht klassifiziert
  • M85.9 Veränderung der Knochendichte und -struktur, nicht näher bezeichnet
  • N28.9 Krankheit der Niere und des Ureters, nicht näher bezeichnet
  • R53 Unwohlsein und Ermüdung
  • T56.7 Toxische Wirkung von Metallen - Beryllium und seine Verbindungen

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Beryllium oder seine Verbindungen

Beispiele:

  • Verarbeitung trockener, staubender Berylliumverbindungen, hauptsächlich das Mahlen und Abpacken
  • Gewinnung des Berylliums aus seinen Erzen und Zwischenprodukten
  • Herstellung hochfeuerfester Geräte und Materialien
  • Herstellung keramischer Farben
  • Herstellung von Aluminium-Schweißpulver
  • Herstellung von Spezialporzellan, Glühkörpern und Leuchtstoffen
  • Herstellung und Verwendung als Berylliumgläser
  • Verwendung in der Kernreaktor- und Raketentechnik

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 1110

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII () gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.