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Abbildung mit den erforderlichen Maße für Rollstuhlnutzende, Nutzer von Gehhilfen und von Personen im Begegnungsfall

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Verkehrswegbreiten für Rollstuhlnutzende und andere Nutzer
Bild: © Tim Weiffenbach/ DGUV

Parkplätze, Gehwege und sonstige Verkehrsflächen dienen der äußeren Erschließung von baulichen Anlagen. Maßgebliche Gestaltungselemente sind hierbei die Verkehrs- und Bewegungsflächen. Den größten Flächenbedarf haben in der Regel Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen und Gehhilfen. Darüber hinausgehender Flächenbedarf kann auch der beidhändige Handtransport durch Beschäftigte mit sich bringen. Bei der Flächengestaltung müssen dem Begegnungsfall und dem Richtungswechsel dieser Personengruppen Rechnung getragen werden.

In der Abbildung werden die erforderlichen Maße für Rollstuhlnutzende, Nutzer von Gehhilfen und von Personen im Begegnungsfall dargestellt. Die Mindestbreite des Verkehrsweges von 120 cm richtet sich dabei nach den Erfordernissen der Rollstuhlnutzenden.