Vereinbarung zur Barrierefreiheit

eine Frau im Rollstuhl unterhält sich mit einer anderen Frau

Bild: © KatarzynaBiala-siewicz/ iStockphoto

Eine wichtige Voraussetzung zur Integration behinderter Menschen ist ihre Teilhabe am Arbeitsleben. Um hier in Betrieben noch stärker als bisher Erfolge erzielen zu können, können Betriebe Vereinbarungen treffen. Üblicherweise sind dies

  • Betriebs-
  • Integrations- oder
  • Zielvereinbarungen.

Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung, die das innerbetriebliche Handeln im Blick auf behinderte Menschen weiterentwickeln und unterstützen. Ziel ist dabei, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Bei allen Vereinbarungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben dürfen die gesetzlichen Mindestanforderungen, z. B. des Arbeitsschutzrechtes, nicht unterschritten werden.