Nutzungsbestimmungen des Presse- / Mediencenters

Ziel der Arbeit der DGUV Kommunikation ist es, Redaktionen und Fachkräfte/Multiplikatoren in den Betrieben bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Unser Angebot umfasst Informationsprodukte und Medien, die es Ihnen erleichtern sollen, Ihre jeweilige Zielgruppe über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu informieren.

In diesem Zusammenhang tauchen immer wieder Fragen auf, die Urheber- bzw. Nutzungsrechte berühren. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Gleichzeitig erkennen Sie durch die Benutzung der Informationsprodukte und Medien (nachfolgend: Inhalte) die Nutzungsbestimmungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (nachfolgend: DGUV) als verbindliche Regelungen an. Sollten Sie den Nutzungsbestimmungen nicht zustimmen, verwenden Sie keine bereitgestellten Inhalte, auch nicht ausschnittsweise oder Teile davon.

Für die im Presse/Mediencenter bereitgestellten Inhalte – ausgenommen sind die Inhalte der Publikationsdatenbanken IPA und KUV – gelten, vorbehaltlich abweichender oder speziellerer Vereinbarungen, die nachfolgenden Nutzungsbestimmungen. Für Bestellungen kostenpflichtiger Werke bei unserem Vertriebspartner Max Dorn Presse GmbH & Co. KG gelten ausschließlich die AGB unseres Vertriebspartners - diese können Sie abrufen unter folgendem Link:

Download der AGB (PDF, 116 KB)

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen dürfen als Grundlage für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden. Zu diesem Zweck dürfen Texte auch in Teilen oder als Ganzes übernommen werden. Eine vorherige Rücksprache mit der Pressestelle der DGUV ist nicht notwendig. Über ein Belegexemplar oder einen Hinweis freuen wir uns jedoch.

Pressebilder

Pressebilder sind Bilder, die klar und deutlich als Pressebilder gekennzeichnet sind. Fehlt ein solcher Hinweis, handelt es sich nicht um ein Pressebild. Pressebilder stellt die DGUV über ihre Bilddatenbank zur redaktionellen Verwendung zur Verfügung. Pressebilder unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bilddatenbank. Hinweise zur Nutzung und zum Umfang der eingeräumten Rechte entnehmen Sie bitte unseren AGB unter

http://www.dguv.de/de/mediencenter/bilddatenbank/index.jsp

Bilder und Abbildungen

Bilder und Abbildungen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Sind Personen abgebildet, muss zusätzlich deren Zustimmung für die Verwendung vorliegen. Bilder und Abbildungen, die keine Pressebilder sind, dürfen daher erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die DGUV verwendet werden.

Wenn Sie an bestimmten Abbildungen interessiert sind, benötigen wir von Ihnen genaue Angaben (Quelle/Schrift, Nummer, Seitenzahl, Abbildung) sowie Angaben zum geplanten Verwendungszweck.

Texte

Texte, beispielsweise auf der Website oder in Publikationen (z. B. DGUV Newsletter, DGUV Kompakt), sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung unserer Texte ist erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

Schicken Sie uns einfach den Link, der zu dem Text führt, den Sie gern kopieren wollen und teilen Sie uns mit, wofür, wann und wie Sie den Text verwenden wollen. Wir teilen Ihnen umgehend mit, ob das möglich ist.

Sofern Sie nur einzelne Textpassagen oder Textauszüge verwenden wollen, können Sie prüfen, ob Sie sich auf das Zitatrecht berufen können, vgl. § 51 UrhG. Voraussetzung für ein rechtmäßiges Zitat ist beispielsweise die Belegfunktion. Verpflichtet sind Sie auch, den Quellennachweis anzugeben. Hier ein Beispiel für einen Quellennachweis:

Text/Abbildung aus der DGUV Information 123-456 "Titel der Broschüre" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin www.dguv.de

Wollen Sie größere Textpassagen oder vollständige Texte übernehmen, sprechen Sie uns an. Wir teilen Ihnen mit, ob wir mit der gewünschten Verwendung einverstanden sind.

Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen

Unternehmen und Einrichtungen können Schriften des Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung kostenfrei über ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beziehen. Bestellungen über die Publikationsdatenbank (http://publikationen.dguv.de/dguv/) der DGUV sind – soweit nicht anders angegeben – kostenpflichtig.

Unfallverhütungsvorschriften sind amtliche Werke und unterliegen daher nicht dem Urheberrechtsschutz. Der Text darf daher kopiert werden. Dies gilt jedoch nicht für das Layout der entsprechenden Schrift, sofern eine gelayoutete Fassung von uns angeboten wird. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist die Übernahme des Layouts nicht gestattet.

Hinsichtlich Regeln und Informationen gilt Folgendes:

Textpassagen, Bilder und Abbildungen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Hier gelten die vorstehenden Ausführungen zu Texte, Bilder und Abbildungen.

Wollen Sie Regeln oder Informationen verwenden, empfehlen wir Ihnen, auf die entsprechende Detailseite der Broschüre in der Publikationsdatenbank zu verlinken. Diese Vorgehensweise ist nicht nur rechtssicher, sie bietet auch einige Vorteile:

  • Das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung wird regelmäßig aktualisiert. Mit einem Link stellen Sie sicher, dass Sie immer auf die aktuellste Version der Publikation verweisen. Damit entfällt für Sie der entsprechende Kontrollaufwand.
  • Sollte die Publikation zurückgezogen oder mit einer anderen Publikation zusammengeführt werden, fällt dies direkt auf.
  • Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, die Broschüren in gedruckter Form direkt aus der Datenbank zu bestellen.
  • Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet oder Fachbereich werden direkt auf der Seite angezeigt.

Erste-Hilfe-Plakat

Das Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Informationen 204-001, 204-002, 204-003 und 204-005) kann kostenfrei über den Unfallversicherungsträger des eigenen Unternehmens oder kostenpflichtig über die Publikationsdatenbank der DGUV bezogen werden. Unternehmen dürfen das Plakat zur Verwendung im eigenen Betrieb ausdrucken. Wir empfehlen, einen Ausdruck in Farbe und im Format A3 vorzunehmen.

Für die Wiedergabe in Schul- und Lehrbüchern erteilen wir auf Anfrage eine schriftliche Abdruckgenehmigung unter der Maßgabe, dass das Plakat nicht in Layout und Farbgebung verändert wird. Bitte wenden Sie sich wegen einer Abdruckgenehmigung an folgende Adresse:

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Audio-Podcasts, Video-Podcasts, Präventionsfilme

Die bereitgestellten Audio-Podcasts, Video-Podcasts und Präventionsfilme (ausgenommen Napo-Filme) dürfen ausschließlich zur redaktionellen Verwendung auf anderen Webseiten bereitgestellt werden. Sollten Sie die Dateien auf Ihrer Website mit anderen Filmen, Texten oder Dateien kombinieren oder die Dateien in Ihre Website einbetten wollen, sprechen Sie uns bitte vorher an.

Kürzungen oder Änderungen der bereitgestellten Inhalte sowie das Verwenden von Ausschnitten sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die DGUV gestattet. Ausdrücklich nicht gestattet ist, die Inhalte sinnentstellend zu verändern.

Für Napo-Filme gelten besondere Nutzungsbedingungen, die Sie unter dem folgenden Link einsehen können: https://www.napofilm.net/de/using-napo/rights-and-permissions ().

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Wiedergabe der Audio- und Video-Podcasts und Präventionsfilme die Quelle angeben. Hier ein Beispiel:

Titel, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, www.dguv.de

Rechtseinräumung

Sofern die DGUV den vorstehenden Nutzungsbedingungen entsprechend die Verwendung von Texten, Bildern, Videos etc. (nachfolgend: Inhalte) gestattet, räumt die DGUV ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten ein. Das Nutzungsrecht ist auf den konkreten Vertragszweck beschränkt, in der Regel ist dies die redaktionelle Verwendung, es sei denn eine andere Nutzung wird ausdrücklich schriftlich gestattet. Redaktionelle Nutzung ist die Verwendung zu nicht kommerziellen und nicht werblichen Zwecken. Die Nutzungsberechtigung erfasst, die Inhalte für den vereinbarten Zweck zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, beispielsweise im Intranet oder in einer Mitarbeiterzeitschrift. Wird die Möglichkeit zum Download von der DGUV angeboten, ist das Herunterladen gestattet. Die Quelle ist jeweils anzugeben.

Der Verwender ist nicht berechtigt, die Inhalte zu bearbeiten, zu verändern, weiter- bzw. unterzulizenzieren oder zu übertragen. Die im Internet der DGUV verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DGUV zu nutzen.

Sie stimmen hiermit zu, die Verwendung der Inhalte nach Aufforderung der DGUV sofort einzu-stellen.

Haftung des Verwenders

Der Verwender ist verpflichtet, die DGUV von sämtlichen Ansprüchen, die gegen die DGUV aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbestimmungen erhoben werden, freizustellen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der entstandenen angemessenen Rechtsverfolgungs- und Rechtsvertei-digungskosten.

Der Verwender verpflichtet sich gegenüber der DGUV, die bereit gestellten Inhalte nicht so zu verwenden, dass die Verwendung gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstößt. Nicht gestattet ist beispielsweise die beleidigende, rassistische, diskriminierende, missbräuchliche, pornographische, verleumdende oder aus anderen Gründen zu beanstandende oder strafbare Verwendung der Inhalte.

Haftungsausschluss und -beschränkung der DGUV

Schadensersatzansprüche des Nutzers, die durch die Nutzung der dargebotenen Inhalte entstehen, sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsaus-schluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DGUV, sofern der Nutzer Ansprüche gegen diese geltend macht. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatz-ansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadenser-satzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DGUV, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung nach ProdHaftG bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

Sonstiges

Die DGUV ist jederzeit berechtigt, die Nutzungsbestimmungen zu ändern und die geänderten Nutzungsbestimmungen zu veröffentlichen.

Als schriftliche Zustimmung der DGUV gelten auch bestätigte E-Mails.