Die Pandemie wirft immer wieder neue Fragen für Betriebe und Bildungseinrichtungen auf. Antworten hierauf finden Sie auf dieser Seite und den jeweiligen Unterseiten.
Arbeitgebende sind auch weiterhin verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu ergreifen. Betriebe müssen die Gefährdung beurteilen und entsprechende Maßnahmen festlegen.
Eine Erkrankung an COVID-19 kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Informationen zum Versicherungsschutz sowie zu den Angeboten der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherte, die an Long Covid leiden, finden Sie hier.