Unterrichtsräume und Lehrerzimmer
Alle zur Nutzung freigegebenen Räume sollen so gestaltet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und allen weiteren Personen eingehalten werden kann. Dies bedeutet, dass die Tische und Stühle in den Unterrichtsräumen und im Lehrerzimmer entsprechend weit auseinandergestellt werden sollen. Die maximale Gruppengröße richtet sich somit nach der Raumgröße. Überzähliges Mobiliar soll nicht im Flur abgestellt werden, da die Flucht- und Rettungswege von Brandlasten und Hindernissen freizuhalten sind. Zur Umsetzung der Handhygiene sollen leicht erreichbare Waschbecken in den Räumen mit Seifenspendern, Einmalhandtüchern (Textil oder Papier) und ggf. Auffangbehältern ausgestattet werden. Dies schließt das vorausschauende Auffüllen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern ein. Die Händewaschregeln sollen ausgehängt werden.
In besonderen Fällen kann das Aufstellen von transparenten Abtrennungen sinnvoll sein, wenn aufgrund der schulischen Abläufe die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Hinsichtlich der Durchführung von Fach- und Sportunterricht sind die länderspezifischen Regelungen zu berücksichtigen.
Verkehrswege
Verkehrswege innerhalb der Räume, auf den Fluren und an den Ein- und Ausgängen sollen eindeutig gekennzeichnet sein, z. B. durch rutschfeste Bodenmarkierungen, damit auch hier der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Wenn die Räumlichkeiten es zulassen, sollten Einbahnwegeregelungen getroffen werden.
Sekretariat und Hausmeisterraum
Für das Sekretariat und den Hausmeisterraum als Anlaufstationen für zahlreiche schulische Belange sollen je nach Situation vor Ort besondere Vorkehrungen getroffen werden, z. B. bei vorhandener Theke und auch zur Abtrennung bei mehreren Arbeitsplätzen Aufstellung einer transparenten Schutzwand, rutschfeste Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Wartebereichen und Verkehrswegen, Aufstellen von Hinweisschildern "Bitte nur einzeln eintreten".