Die wichtigsten Maßnahmen zum Infektionsschutz sind das Einhalten des Mindestabstands, der Husten- und Niesetikette und eine sorgfältige Händehygiene. In der Schule und auf dem Schulgelände soll eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) getragen werden bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen oder in Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die MNB schützt dabei nicht die Trägerin oder den Träger, sondern bedingt in direkter Nähe befindliche Personen (Fremdschutz). Die Schulleitung legt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Bereiche fest, in denen aufgrund der Personendichte der Abstand nicht gesichert und dauerhaft eingehalten werden kann und somit das Tragen von MNB verpflichtend ist. Unabhängig davon können die zuständigen Ministerien der einzelnen Länder besondere Regelungen treffen, die zu beachten sind.
Kann aufgrund der schulischen Abläufe die Abstandsregel nicht eingehalten werden, wird das Tragen von MNB auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klassenstufe empfohlen. Ist das Tragen einer MNB auch im Unterricht erforderlich, soll darauf geachtet werden, dass ausreichende Zeiten ermöglicht werden, in der die MNB abgelegt werden kann (Kurzpausen). Es wird empfohlen, wenn die vorgenannten Kurzpausen nicht durchgeführt werden können, nach drei Stunden Tragezeit eine anschließende Erholungsdauer von 15 – 30 Minuten zu ermöglichen. Vor dem Anlegen der MNB sollten die Hände gründlich gewaschen werden. Die MNB sollte Nase und Mund bedecken und an den Seiten eng anliegen. Beim Anlegen ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht berührt wird.
Die MNB soll ausgetauscht werden, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist. Beim Abnehmen sollte die MNB möglichst nur an den Bändern berührt werden. Nach der Nutzung sollte die MNB direkt bei 60 ° bis 95 ° C gewaschen werden. Ist dies nicht möglich, sollte sie bis zum Waschen in einem luftdicht verschlossenen Beutel aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, mehrere MNB und entsprechend gekennzeichnete Beutel mit sich zu führen. Für Personen, denen vor Ort keine MNB zur Verfügung steht, sollte ein Vorrat bereitgehalten werden. Eine MNB darf nicht mit einer anderen Person geteilt werden. Es ist darauf zu achten, dass eine geeignete MNB getragen wird. Das Tragen von Visiermasken / Gesichtsschildern als Ersatz für eine textile MNB ist nicht ausreichend.
Ist es in bestimmten Lehr- und Lernbereichen erforderlich, dass PSA getragen werden muss, so soll strikt auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung und Aufbewahrung geachtet werden.