Lüftung
Zur Gewährleistung von gesundheitlich zuträglicher Atemluft und der Reduzierung von CO2 ist in Klassenräumen ein kontinuierlicher und effektiver Luftaustausch wichtig. Die kann durch die freie Lüftung über Fenster oder den Einsatz raumlufttechnischer Anlagen (RLT) erfolgen.
Freies Lüften (Fensterlüftung) ist die einfachste Methode. Die generelle Empfehlung – sofern keine Lüftungsintervalle bestimmt wurden – lautet: morgens Stoßzulüften und dann möglichst alle 20 Minuten für 5 Minuten im Frühjahr und Herbst und für 3 Minuten im Winter, mind. aber nach jeder Stunde intensiv und fachgerecht zu lüften.
Das Intervall zum Lüften hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Raumgröße, Personenanzahl). Eine Hilfe zur Beurteilung der Luftqualität ist die Ermittlung der CO2- Konzentration im Raum. Entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) ist eine CO2-Konzentration bis zu 1000 ppm akzeptabel. Mit Hilfe der CO2-App oder ähnlicher Rechenprogramme kann der Verlauf der CO2-Konzentration in Unterrichtsräumen in Abhängigkeit von der Personenzahl und der Raumgröße abgeschätzt und der Zeitpunkt für eine Lüftungspause ermittelt werden. Eine zusätzliche Messung der CO2-Konzentration zwecks Monitoring wird empfohlen. Hier gibt es sogenannte CO2-Ampeln oder entsprechende Messgeräte. Messungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits nach 20 Minuten Unterrichtszeit eine CO2-Konzentration von 1.000 ppm erreicht werden kann. Daher ist in Schulen ein Lüftungsplan gem. Ziffer 4.2 ASR A3.6 zu erstellen, in dem auch Verantwortlichkeiten festzulegen sind. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Erreichung des Zielwerts von 1000 ppm CO2 ist zu überprüfen. Kann eine entsprechend wirksame Lüftung nicht mit Fensterlüftung realisiert werden, so ist zu prüfen, ob eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) eingesetzt werden kann.
Beim Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) ist die Einstellung für den Außenluftanteil so weit wie möglich zu erhöhen. Im Idealfall erreicht man mit der RLT-Anlage einen höheren und kontinuierlicheren Luftaustausch als mit Fensterlüftung. RLT-Anlagen sollten möglichst dauerhaft betrieben werden, d.h. während der Nutzung des Gebäudes bzw. des Raumes auf Nennleistung und ansonsten auf abgesenkter Leistung. Bei CO2-gesteuerten RLT-Anlagen kann ein Dauerbetrieb auf Nennleistung z. B. dadurch erreicht werden, dass an der Anlage ein Zielwert von 400 ppm eingestellt wird.
Mobile Luftreiniger
arbeiten im Umluftbetrieb. Daher sorgen sie nicht für den notwendigen Luftaustausch in Räumen, da sie keine Frischluft zuführen. Deshalb sind sie für die Lüftung von Klassenräumen nicht geeignet. Sie können lediglich als ergänzende Maßnahme eingesetzt werden, um die Partikellast in Räumen zu reduzieren, wenn nur eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten bestehen. Ein regelmäßiges Lüften muss in jedem Fall sichergestellt werden.
Können Räume nicht gelüftet werden, sind diese Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet und können auch nicht durch Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten ertüchtigt werden.
Unterrichtsräume und Lehrerzimmer
Zur Umsetzung der Handhygiene sollen leicht erreichbare Waschbecken in den Räumen mit Seifenspendern, Einmalhandtüchern (Textil oder Papier) und ggf. Auffangbehältern ausgestattet werden. Dies schließt das vorausschauende Auffüllen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern ein. Die Händewaschregeln sollen ausgehängt werden.
Sanitärräume
Die Sanitärräume sollen mit einer ausreichenden Anzahl an Seifenspendern, Einmalhandtüchern (Textil oder Papier) und ggf. Auffangbehältern ausgestattet werden. Dies schließt das vorausschauende Auffüllen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern ein.
Hinweise zur richtigen Handhygiene sollen altersabhängig im Waschbereich aufgehängt werden.
Infografiken der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de