Nach § 4 Behindertengleichstellungsgesetz wird Barrierefreiheit wie folgt definiert: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Entsprechend des Nationalen Aktionsplanes 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde die internationale Studie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben. Die Studie wird aus dem Ausgleichsfonds der Arbeitgeber nach dem Bundesteilhabegesetz finanziert und durch die DGUV durchgeführt. Mit der UN-BRK werden die universellen Menschenrechte konkretisiert und die Position von Menschen mit Behinderungen gestärkt.
Das Ziel der Studie ist es, Maßnahmen und Möglichkeiten im Ausland zu finden, die die vorausschauende barrierefreie Gestaltung am Arbeitsplatz unterstützen und dadurch den Zugang zum ersten allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen verbessern. Darüber hinaus finden in der Studie auch angemessene Vorkehrungen Berücksichtigung. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Beispiele, die strategische bzw. strukturelle Veränderungen anstoßen und dadurch auf mehrere Unternehmen übertragen werden können. Unterscheidungen zwischen Unternehmensbranche und -größe sind möglich.
Der Schwerpunkt der Studie liegt auf der Barrierefreiheit am Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft, ohne dabei zwischen den verschiedenen Arten von Barrieren zu unterscheiden. Bestandteil der Studie sind dementsprechend neben baulichen und kommunikativen Barrieren auch die Barrieren, die Menschen mit psychischen Erkrankungen betreffen. Im Rahmen der Studie sind auch die Beispiele interessant, mit denen "Barrieren in den Köpfen" abgebaut werden, um das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen im beruflichen Kontext zu schärfen.
Sollten in diesem Zusammenhang entsprechende Expertinnen und Experten im Ausland oder bestimmte Beispiele zur Verbesserung der Barrierefreiheit am Arbeitsplatz bekannt sein, wäre eine Rückmeldung an Herrn Dr. Friedrich Mehrhoff (E-Mail) bzw. an Herrn Marlon Becker (E-Mail) hilfreich. Je mehr Expertinnen und Experten Kenntnis von der Studie erlangen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, gute Beispiele zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu finden, die auf weitere Unternehmen übertragen werden können.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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