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Ihre Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Beiträge erscheinen vielen Betrieben als eine Belastung. Wer aber einmal die Hilfe seiner Berufsgenossenschaft oder
Unfallkasse in Anspruch genommen hat, weiß was er dafür bekommt. Und dies gilt auf vielen Gebieten: ob im Falle eines
Arbeitsunfall, bei Fragen zu Arbeitsschutzmaßnahmen oder sonstigem Beratungsbedarf. Denn wir verstehen uns als Partner
unserer Mitglieder!
Vor allem aber: Mit den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter von der Haftung befreit. Dabei können Sie mit einem
kalkulierbaren finanziellen Posten rechnen: Seit Jahrzehnten ist der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen
Unfallversicherung stabil. Daran arbeiten wir - Tag für Tag.
Beitragssatz
Wie bei den anderen Sozialversicherungen ist die Beitragshöhe auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung von der
Lohnsumme Ihrer Mitarbeiter (Löhne und Gehälter) und den Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung abhängig. Dabei
machen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen keine Gewinne und legen nur die tatsächlich entstandenen Kosten um.
Zusätzlich spielt auch das Unfallrisiko im jeweiligen Gewerbe eine Rolle - ausgedrückt durch die Gefahrklasse. So ist
natürlich ein Büroarbeitsplatz weniger risikoträchtig als die Arbeit auf einer Baustelle.
Der Beitragsfuß wird abhängig von dem jeweiligen Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in einem Jahr
berechnet und ist für alle versicherten Unternehmen des Trägers gleich, wird jedoch jedes Jahr von der
Unfallversicherung neu festgelegt.
Der individuelle Beitrag wird nach der folgenden Formel berechnet:
Beitrag = (Lohnsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1000
Im langjährigen Trend liegt der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung übrigens bei etwa 1,3 Prozent. Dabei bestimmen Sie durch Arbeitsschutzmaßnahmen selbst die Entwicklung der Beiträge mit. Denn weniger Unfälle und Erkrankungen senken die Kosten für Rehabilitation und Renten - und damit auch Ihre Beiträge. Schon eine individuelle Senkung der Arbeitsunfallzahlen in Ihrem Betrieb kann sich mit Beitragsnachlässen oder gestaffelten Prämien auszahlen. Eine wirksame Prävention rechnet sich also!

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