Schankanlagenkontrolle: Freiwillig für Qualität und Sicherheit

12.10.2016

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Betreiber von Schankanlagen können sich vor Risiken schützen, indem sie zertifizierte Produkte erwerben. (© mankale - Fotolia)

Getränkeschankanlagen brauchen keine Baumusterprüfung. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2002 – für verwendungsfertige Anlagen ebenso wie für deren Bauteile. Doch viele Betreiber der Anlagen wollen weder bei Qualität noch bei Sicherheit Abstriche machen und legen Wert auf ein zertifiziertes Produkt.

Dieser Anforderung aus der betrieblichen Praxis trägt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit ihrer Prüf- und Zertifizierungsstelle in Mannheim Rechnung: DGUV Test führt dort auf Wunsch eine Schankanlagenkontrolle (SK) durch. Basis für die Zertifizierung und Vergabe der SK-Kennzeichnung ist die bewährte Baumusterprüfung.

Insbesondere die in der Praxis erarbeiteten spezifischen Normen für Getränkeschankanlagen dienen als Grundlage. Die entscheidenden Kriterien sind:

  • sicherheitstechnische Anforderungen (zum Beispiel druckbeständig)
  • hygienische Anforderungen (etwa Werkstoffe lebensmittelrechtlich unbedenklich, reinigungsfähig)
  • praktikable Handhabung

Im Prozess der Zertifizierung können Mängel an Produkten aufgedeckt und beseitigt werden. Der Vorteil: Es kommen ausschließlich sichere und hygienegerechte Produkte auf den Markt.

Heute ist die SK-Kennzeichnung ein freiwilliges Qualitäts- und Sicherheitszeichen, das weiterhin hohe nationale und internationale Anerkennung erfährt. Hersteller nutzen es vor dem Hintergrund der Produkthaftung. Betreiber von Getränkeschankanlagen können sich vor Risiken schützen, indem sie Produkte mit SK-Kennzeichnung erwerben.

Die Zertifizierung von verwendungsfertigen Getränkeschankanlagen sowie Bauteilgruppen und Bauteilen wird innerhalb der Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung im DGUV Test durchgeführt – von unabhängigen und anerkannten Prüflaboratorien mit branchenspezifischen Kenntnissen. Das Zertifikat gilt für fünf Jahre, bei Getränke- und Grundstoffleitungen aus Kunststoff zwei Jahre.

Anschrift der Prüf- und Zertifizierungsstelle (im Hause der BGN):
DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung
Fachbereich Nahrungsmittel
Dynamostraße 7–11
68165 Mannheim

Dieser Text wurde der Ausgabe 03/2016 der Zeitschrift Arbeit und Gesundheit entnommen.
www.dguv-aug.de ()

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53757 Sankt Augustin
Tel. 02241 231-1467