Bestimmung des löslichen Anteils von Stäuben

Projekt-Nr. BGIA 2058

Status:

abgeschlossen 12/2004

Zielsetzung:

Zur Beurteilung der Exposition gegenüber Stäuben an Arbeitsplätzen besteht als elementarer Grenzwert der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige und die einatembare Staubfraktion. Der Geltungsbereich dieses Grenzwertes erstreckt sich auf schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube. Eine Definition des löslichen Anteils von Stäuben oder Festlegungen für ein Analysenverfahren zur Bestimmung des löslichen Anteils von Stäuben bestehen nicht. Es sollte ein für die Praxis einfach und mit vertretbarem Aufwand anzuwendendes Konventionsverfahren entwickelt werden.

Aktivitäten/Methoden:

Die Bestimmung des löslichen Anteils von Stäuben sollte direkt an Filterproben aus Arbeitsbereichen vollzogen werden. Dazu wird zunächst die Staubmasse des beaufschlagten Filters bestimmt. Der Filter wird anschließend in eine Absaugeinrichtung eingespannt und mit dem Lösemedium überschichtet. Nach einer bestimmten Einwirkdauer wird das Lösemittel durch den Filter abgesaugt. Mittels Wägung kann dann der verbleibende unlösliche bzw. schwerlösliche Anteil des Staubes ermittelt werden. Zunächst musste ein spezieller Absaugaufsatz konstruiert werden, in den die beaufschlagten Filter eingespannt werden können. Der Aufsatz weist oberhalb des Filters einen ausreichenden Raum für die Überschichtung mit einem Lösemedium auf. Es ist sichergestellt, dass das Lösemedium den gesamten beaufschlagten Bereich des Filters erreicht. Die Versuchsreihen beschränkten sich auf alveolengängige Stäube, die auf Membranfiltern deponiert wurden. Hierfür wurden pulverisierte Proben typischer leicht bzw. relativ leicht löslicher Materialien ausgewählt (Kalzit, Dolomit, Gips, Halbhydrat, Anhydrit, Wollastonit). Die Versuche wurden mit drei verschiedenen Lösemedien durchgeführt (deionisiertes Wasser, 0,1 n Salzsäure, Pufferlösung mit pH 7).

Ergebnisse:

Als vorläufiges Ergebnis wurde ein Konventionsverfahren entwickelt, mit dem der lösliche Anteil des Staubes von Luftproben bestimmt werden kann. Als Lösemittel wird deionisiertes Wasser verwendet. Die Verfahrensentwicklung wurde bislang für Filter des Probenahmesystems PM 4F (Filterdurchmesser 70 mm, Cellulosenitratfilter, alveolengängige Staubfraktion) durchgeführt. Das Verfahren kann prinzipiell auch auf andere Probenahmesysteme mit anderen Filtergrößen übertragen werden. Die Bestimmung des löslichen Anteils erfolgt direkt an beaufschlagten Filtern. Diese werden nach Bestimmung der Staubmasse in eine spezielle Absaugvorrichtung eingespannt und zweimal für jeweils eine halbe Stunde mit dem Lösemedium unter Rühren überschichtet. Anschließend werden die Filter nach dem Trocknen erneut gewogen und so der lösliche Anteil und der verbleibende schwer- bzw. nicht lösliche Anteil ermittelt. Das Konventionsverfahren soll eingesetzt werden, um für verschiedene Arbeitsbereiche exemplarisch Daten zur Löslichkeit von Stäuben der A-Fraktion zu sammeln. Die Ergebnisse werden gesammelt und ausgewertet, sodass anschließend Empfehlungen ausgesprochen werden können, in welchen Bereichen zukünftig die Bestimmung des löslichen Anteils notwendig sein könnte.

Weitere Informationen:

Stand:

24.05.2005

Projekt

Gefördert durch:
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Projektdurchführung:
  • Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Gefahrstoffe, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Schlagworte:

Chemische Arbeitsstoffe, Messverfahren, Exposition

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Staub, löslicher Anteil, Konventionsverfahren, Allgemeiner Staubgrenzwert

Kontakt