Aufgaben der Fachbereiche

Die Aufgaben der Fachbereiche sind über den DGUV Grundsatz 401 festgeschrieben. Demnach obliegen den Fachbereichen folgende Aufgaben:

  • Koordination der ihnen jeweils zugeordneten Sachgebiete, insbesondere durch
    • Mitwirkung bei Planungs- und Querschnittsaufgaben der Sachgebiete, insbesondere bei der Abstimmung der Arbeitsbereiche (Themen) der Sachgebiete,
    • Moderierung und Initiierung der Zusammenarbeit der jeweils zugeordneten Sachgebiete einschließlich Förderung des Erfahrungsaustauschs.
  • Beratung und Freigabe von Themen des Zuständigkeitsbereiches mit politischer, erheblicher finanzieller oder grundsätzlicher Bedeutung.
  • Einbringung von Initiativen und Projektvorschlägen in die Gremien der DGUV.
  • Verabschiedung von Entwürfen zum DGUV Vorschriften- und Regelwerk nach Maßgabe der Kapitel 2 und 3 dieses Grundsatzes.
  • Kooperation mit anderen Fachbereichen/Sachgebieten, externen Gremien und Fachleuten.
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Einrichtung und Auflösung der dem jeweiligen Fachbereich zugeordneten Sachgebiete.
  • Beschlussfassung über die Einsetzung der von den Sachgebieten einzurichtenden Projektgruppen.