Quarzfeinstaub

Tabellarische Darstellung der Grenzwerte

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Internationale Grenzwerte für Quarzfeinstaub
Bild: © Guldner, VBG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 27. Juli 2016 einen Beurteilungsmaßstab für Quarz (A-Staub) von 50 μg/m³ bekannt gegeben. Dieser Beurteilungsmaßstab erfüllt nicht die Kriterien, wie sie für die Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) oder risikobasierten Grenzwerten (Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910) herangezogen werden und er ist auch nicht technikbasiert.

Ein Beurteilungsmaßstab ist immer in Verbindung mit einer stoffspezifischen TRGS anzuwenden, in der entsprechende Schutzmaßnahmen hinterlegt sind. Im Falle von Quarz ist dies die TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub".Der Beurteilungsmaßstab ist bei der Gefährdungsbeurteilung und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten. Begründete Ausnahmen, in denen der Beurteilungsmaßstab derzeit nicht eingehalten werden kann, werden in der TRGS 559 definiert und können in von den Sozialpartnern gemeinsam erarbeiteten Branchenlösungen praxisbezogen beschrieben werden. Dabei soll die Begründung die staubrelevanten Tätigkeiten, die getroffenen Schutzmaßnahmen und das damit erreichte Expositionsniveau enthalten.

Die Betriebe, die entsprechende Ausnahmen in Anspruch nehmen wollen, haben ein Maßnahmenkonzept zu entwickeln, das beschreibt, wie in einem Zeitraum von 3 Jahren der Beurteilungsmaßstab eingehalten werden kann. Die genannten Branchenlösungen können dazu eine wichtige Hilfestellung leisten.

Die ersten derartigen Branchenlösungen für die Keramische Industrie wurden als DGUV Information 213-111 () vom Sachgebiet Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub der DGUV veröffentlicht.


Vorabveröffentlichung des Reports Quarzexpositionen am Arbeitsplatz
Das IFA hat aktuelles Zahlenmaterial zur Quarzbelastung an Arbeitsplätzen veröffentlicht. Das Tabellenwerk ist eine Vorabveröffentlichung für den geplanten umfassenden Report zu Quarzexpositionen am Arbeitsplatz. Es beruht auf der Auswertung von Expositionsdaten, die im Rahmen des Messsystems Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) in den Jahren 2005 bis 2016 ermittelt und dokumentiert wurden. Der Report stellt eine aktuelle Ergänzung und Fortführung des IFA-Reports 6/2008 "Quarzexpositionen am Arbeitsplatz" dar.